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Schutz einfacher Produkte im Urheberrecht am Beispiel Birkenstock

Wenn Funktion auf Kreativität trifft

In seinem Urteil zur Schutzfähigkeit von Birkenstock-Sandalen vom 20. Februar 2025 (AZ: I ZR 16/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Anforderungen an die Gestaltungshöhe und die Abgrenzung zwischen Kunst und Handwerk präzisiert. Die Frage, ob ein Produkt schutzfähig im Sinne des Urheberrechts ist, dürfte für viele produzierende Branchen zum Schutz und der Abwehr von Ansprüchen von entscheidender Bedeutung sein.

Dürfen andere Hersteller Birkenstock-ähnliche Sandalen vertreiben?

Der Hersteller Birkenstock wollte mit dem Rechtsstreit gegen Angebote und Produkte von Mitbewerbern vorgehen, die seinen Sandalen ähnlich sind. Die von Birkenstock geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung (§ 97 Abs. 1 UrhG, §§ 2, 15, 17 UrhG) sowie auf Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Rückruf wurden jedoch als unbegründet zurückgewiesen Der Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass es sich bei den Sandalen des Herstellers Birkenstock nicht um urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst (§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG) handelt. Danach sei für den urheberrechtlichen Schutz eines Werks der angewandten Kunst, wie für alle anderen Werkarten auch, zwar eine nicht zu geringe Gestaltungshöhe zu fordern. Das rein handwerkliche Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente sei dem gegenüber nicht ausreichend. Für den Urheberrechtsschutz muss vielmehr ein Grad an Gestaltungshöhe erreicht werden, der Individualität erkennen lässt. Bei dem Design der Sandalen sei dieses jedoch auch durch technische Erfordernisse und andere Zwänge der Gestaltung mitbestimmt gewesen.

Breiter präventiver Schutz ist empfehlenswert

Unternehmen sollten diese rechtlichen Rahmenbedingungen bei der präventiven Schutzstrategie für ihre Produkte berücksichtigen. Es empfiehlt sich ein breit angelegter Schutz, um Innovationen langfristig abzusichern. Neben den Registerrechten wie dem Design- und Markenrecht kann auch der Urheberrechtsschutz angesichts der langen Schutzdauer ein wertvolles Instrument sein – wenn auch mit ungewissem Ergebnis, wie das Birkenstock-Urteil zeigt.

 

 

Autorin: Luise Klufmöller LL.M. (Rechtsanwältin | Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz) 

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