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EU-Produktrecht: 
Produkthaftung, Produktsicherheit & Maschinenverordnung

Beratung für Hersteller, Händler und Importeure – rechtssicher, praxisnah, verständlich.

Neue EU-Vorgaben im Produktrecht

Was jetzt wichtig ist

Ob Online-Handel, smarte Produkte oder KI – die EU zieht die regulatorischen Leitplanken neu. Folgende Regelwerke bringen wichtige Änderungen für Hersteller und Händler.

Aktuelle EU-Vorgaben

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Unternehmen, die Produkte entwickeln, vertreiben oder importieren, stehen jetzt vor der Aufgabe, ihre Prozesse, Verträge und Dokumentationen rechtssicher an die neuen Regelungen anzupassen. Andernfalls drohen:

  • Bußgelder durch Marktaufsichtsbehörden
  • Rückrufaktionen
  • Haftungsrisiken im Schadensfall
  • Vertrauensverlust bei Geschäftspartnern

Nutzen Sie daher frühzeitig die Gelegenheit zur rechtlichen Beratung im Produktrecht, um Risiken zu vermeiden und Ihre Produkte zukunftssicher aufzustellen.

Unsere Beratung im EU-Produktrecht

Schnittstelle Recht × Technologie: Für sichere, digitale und haftungsfeste Produkte

Technologie entwickelt sich weiter – das Produktrecht zieht nach. Mit der Reform der Produkthaftungsrichtlinie, der neuen Produktsicherheitsverordnung und der Maschinenverordnung 2027 verschärfen sich die Anforderungen für Hersteller, Entwickler und Anbieter technischer Systeme deutlich.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die rechtlichen Herausforderungen digital gesteuerter, vernetzter und KI-gestützter Produkte – vom Prototyp bis zur Marktzulassung.

Produkthaftungsrecht

Haftung neu definiert: Auch für Software, KI und digitale Dienste

Die überarbeitete EU-Produkthaftungsrichtlinie weitet die verschuldensunabhängige Haftung erstmals auf immaterielle Produkte wie Software, Algorithmen und maschinelles Lernen aus. Wir unterstützen Sie bei:

  • • der rechtlichen Risikoanalyse digitaler Funktionen und Schnittstellen
  • • der haftungssicheren Vertragsgestaltung mit Zulieferern und Entwicklern
  • • der Verteidigung oder Durchsetzung von Ansprüchen im Schadensfall

Typische Mandanten:
Tech-Hersteller, SaaS-Anbieter, Systemintegratoren, digitale OEMs

Produktsicherheitsrecht

Compliance für digitale Produkte – von der Cloud bis zur physischen Komponente

Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR) stellt auch digitale Verkaufsprozesse und softwarebasierte Funktionen unter klar definierte Sicherheitsanforderungen. Besonders im E-Commerce und im Plattformgeschäft wächst der Handlungsdruck. Wir beraten Sie zu:

  • • rechtssicheren Produktsicherheitsstrategien für physische und digitale Produkte
  • • Rückruf- und Meldepflichten bei Softwareproblemen
  • • Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und EU-Vertretung im Onlinehandel

Typische Mandanten:
Digitalvertriebe, Händler, Plattformen, Importeure

Maschinenverordnung (EU 2023/1230)

Moderne Maschinen – moderne Pflichten: Rechtssicherheit für vernetzte Systeme

Maschinen mit KI, adaptiver Steuerung oder autonomer Funktionalität sind künftig klar geregelt – und rechtlich anspruchsvoll. Die neue EU-Maschinenverordnung bringt ab Januar 2027 eine Neuordnung technischer Sicherheitsanforderungen. Unsere Leistungen:

  • • Analyse und Bewertung von Sicherheitsfunktionen in smarten Maschinen
  • • Unterstützung bei der Einstufung als Hochrisiko-Produkt
  • • Beratung zur Konformitätsbewertung, digitalen Dokumentation und CE-Prozessen

Typische Mandanten:
Maschinenhersteller mit Softwarefokus, IIoT-Entwickler, Automatisierungstechnik

CE-Kennzeichnung & Konformitätsbewertung

Marktzulassung digital denken: Rechtssicher von der Software bis zur Mechanik

CE-Kennzeichnungspflichten betreffen längst nicht mehr nur mechanische Produkte – auch softwaregetriebene Systeme, intelligente Sensorik und Embedded Technologies unterliegen den Anforderungen. Wir begleiten Sie bei:

  • • Aufbau und Prüfung Ihrer technischen Dokumentation inkl. digitaler Unterlagen
  • • rechtlicher Unterstützung bei der Konformitätsbewertung und Zusammenarbeit mit benannten Stellen
  • • Schnittstellenfragen zwischen physischer Komponente und Softwareeinheit

Typische Mandanten: 
Entwickler vernetzter Produkte, Start-ups mit Hardware-Integration, Digital OEMs

Rechtliche Anforderungen an Software & KI in Produkten

Künstliche Intelligenz, Cybersicherheit & automatisierte Entscheidungsprozesse – rechtlich greifbar gemacht

Ob in Form lernender Algorithmen, automatisierter Prozesse oder cloudbasierter Steuerungen: KI in Produkten unterliegt künftig strengen Regeln in Bezug auf Transparenz, Kontrolle und Produktsicherheit. Wir beraten Sie zu:

  • • Pflichten nach Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht für KI-Systeme
  • • Cybersicherheitsanforderungen (u. a. Manipulationsschutz, Update-Verhalten, IT-Risiken)
  • • Dokumentation und Nachvollziehbarkeit automatisierter Entscheidungen

Typische Mandanten:
KI-Startups, Embedded-AI-Entwickler, Hersteller vernetzter Systeme, Insur-/Med-/Autotech

Für wen unsere Beratung besonders relevant ist

Technologie entwickelt sich rasant – die rechtlichen Anforderungen auch

Unsere Kanzlei berät Unternehmen, die moderne Produkte entwickeln, vermarkten oder importieren – insbesondere dann, wenn Software, Datenverarbeitung, künstliche Intelligenz oder automatisierte Steuerung im Spiel sind. Gerade bei haftungsintensiven Technologien ist frühzeitige Rechtsberatung entscheidend.

Typische Zielgruppen, für die wir regelmäßig tätig sind:

  • Hersteller komplexer oder digital gesteuerter Produkte

  • KI-Entwickler & Embedded-AI-Anbieter

  • Innovative Start-ups und Scale-ups mit Hardware-Software-Produkten

  • Importeure und Anbieter digitaler Produkte aus Drittstaaten

  • Plattformanbieter & Online-Händler mit digitalen Produkten

Typische Fragen, die wir gern beantworten: 

  • Wie dokumentieren wir Risiken und Steuerungsfunktionen korrekt?

  • Welche Schnittstellen zur Software sind haftungsrelevant?

  • Wie sichern wir uns in der Lieferkette rechtlich ab?

  • Welche Dokumentationspflichten gelten bei lernenden Algorithmen?

  • Muss ein KI-Modul als Teil des Produkts in die CE-Bewertung einfließen?

  • Wer haftet für fehlerhafte Entscheidungen oder automatisierte Prozesse?

  • Wann gilt unser System als Maschine – wann als Softwareprodukt?

  • Wie gehen wir mit Updatepflichten und Cybersicherheit um?

  • Wer trägt die Verantwortung für nachgelagerte Risiken?

  • Muss ich als Importeur für fehlerhafte Software haften?

  • Wie gehe ich mit CE-Pflichten bei unvollständiger Dokumentation um?

  • Wie sichere ich mich gegen Rückrufe und behördliche Maßnahmen ab?

  • Welche Rolle spielt die Produktsicherheitsverordnung für Plattformen?

  • Welche Haftungsrisiken bestehen bei digitalen Zusatzfunktionen?

  • Welche Pflichten treffen uns bei der Weitervermarktung importierter Produkte?

Sie erkennen sich wieder?

Dann lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie Sie Ihre Produkte rechtlich sicher und zukunftsfest aufstellen. Unsere Kanzlei berät technologiegetriebene Unternehmen auf Augenhöhe – mit juristischer Tiefe und technischem Verständnis.

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