Seit Juni gelten auch bestimmte Krankenhäuser als "kritische Infrastruktur" im Sinne des IT-Sicherheitsgesetz. Wer mehr als 30.000 Behandlungsfälle pro Jahr aufweist, muss in Sachen IT-Sicherheit und Datenschutz nachrüsten.Insgesamt müssen sich nun 110 Krankenhäuser nun nach den Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes richten. Das IT-Sicherheitsgesetz ist zwar seit 2015 gültig. Allerdings galten die Bereiche Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr noch nicht als „kritische Infrastruktur“. Mit einer am 31.5.2017 angenommenen Änderung ist dies mit Wirkung zum 1.6.2017 angepasst worden.Gesundheitswesen muss in Datenschutz investierenWie schon vom Deutschen Ärztetag gefordert, muss das Gesundheitswesen verstärkt in den Datenschutz und die IT-Sicherheit investieren. Die Ärzteschaft nahm u.a. die weltweit grassierende Randsomware „WannaCry“ für ihre Forderungen zum Anlass. WannaCry hatte auch Krankenhäuser angegriffen und teilweise lahmgelegt.Worauf die Betreiber der betroffenen Krankenhäuser achten müssen, darüber informiert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zusammenfassend müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen in ihrer Einrichtung eine Kontaktstelle für die Behörden schaffen, die bei einem meldepflichtigen Zwischenfall die Behörden informiert und die Kommunikation mit diesen führt. IT-Störungen müssen die betroffenen Krankenhäuser fortan an das BSI melden. Die eingesetzte Technik muss dem aktuellen Stand entsprechen. Diese Vorgabe findet sich schon seit langem im deutschen Datenschutzrecht. Zudem müssen die Krankenhäuser den aktuellen Stand der eingesetzten Technik im Zwei-Jahres-Turnus gegenüber dem BSI nachweisen.