digitale Hinweisgeberplattform
Über unsere Meldeplattform white sparrow können Mitarbeitende, Geschäftspartner*innen und Kund*innen Meldungen zu Fehlverhalten oder Missständen in Ihrem Unternehmen melden – wenn Sie es zulassen, auch anonym. So können Sie rechtliche Vorgaben umsetzen und den Aufwand minimal halten, denn: Wir übernehmen die Einrichtung und das Hosting, so dass keine IT-Aufwände von Ihrer Seite aus entstehen.
Was macht unser Hinweisgebersystem aus?
- Hochsicherer Online-Meldekanal
- Recht der EU-Länder berücksichtigt
- Rechtliche Beratung & Unterstützung im Hinweisgebermanagement
- Komfortable Verwaltung mehrerer Unternehmen
- Anonyme Hinweise & Kommunikation möglich
- Keine Ausrichtung der Systeme an DIN ISO 37002
- Funktioniert nicht für andere EU-Länder
- Keine weitergehende Beratung oder Outsourcing
- Nur für einzelne Unternehmen konzipiert
- Keine Zwei-Wege-Kommunikation mit anonymen Hinweisgebern möglich
Diese Unternehmen haben white sparrow erfolgreich im Einsatz

Preise & Pakete
Hier können Sie auswählen, für welche Variante unseres Hinweisgebersystems Sie gern ein persönliches Angebot erhalten möchten. Auch für die Buchung mehrerer Plattform machen wir Ihnen gern ein Angebot.*Jegliche rechtliche Beratung wird durch die Rechtsanwälte der MKM + PARTNER Rechtsanwälte PartmbB übernommen.
Meldeplattform starten - schritt für Schritt

Erste Beratung inkl. kostenfreier Demo
Wir beraten Sie gern, ob white sparrow für Ihren Einsatzzweck geeignet ist. Bei Interesse bekommen Sie direkt einen Demo-Zugang und können unsere Meldeplattform ausführlich testen.

Onboarding
Das Onboarding für white sparrow ist einfach & unkompliziert. Sie geben uns die notwendigen Informationen über Ihr Unternehmen, z. B. Logo & CI-Farbe.
Anschließend erhalten Sie von uns einen Link zu Ihrer Plattform, den Sie selbst in Ihrer Organisation bzw. in Ihrer Umgebung einbinden können.

Information der potenziell betroffenen Personen
Damit die Plattform genutzt werden kann, muss sie bekannt gemacht werden. Wir stellen Mustervorlagen bereit, um Mitarbeitende und Dritte über den neuen Service Ihres Unternehmens zu informieren.
Falls die Meldebeauftragten noch eine Pflichtschulung zum HinSchG benötigen, können Sie diese hier buchen. Alternativ erstellen wir Ihnen gern ein Angebot für eine individuelle Team-Schulung.
Erweiterte Einsatzmöglichkeiten
Auch für andere (internationale) Gesetze nutzbar
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz / Antidiskriminierungsgesetz (AGG)
Sapin II (= französisches Anti-Korruptionsgesetz)
SOX (= US-amerikanisches Gesetz zur Compliance in Finanzangelegenheiten)
FCPA (= US-amerikanisches Anti-Korruptionsgesetz)
Modern Slavery Act (= britisches Gesetz gegen moderne Sklaverei)
Patientenrechteschutzgesetz
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

So funktioniert eine Meldung mit einer Whistleblowing Plattform
- Eine Person meldet eine Unregelmäßigkeit mithilfe der Meldeplattform.
- Die Meldestellenbeauftragten nehmen sich dieser Anfrage an und untersuchen die Situation näher (unter Wahrung der Datenschutz-Richtlinien).
- Nach Abschluss der Prüfung des Falls sprechen die Meldestellenbeauftragten ggf. Empfehlungen an die Geschäftsführung aus und informieren die Person, die den Fall gemeldet hat, über das Ergebnis.
So sieht white sparrow aus

Viele Individualisierungen möglich
Wenn Ihr Logo integriert ist, erscheint es auf jeder Seite des Hinweisgebersystems. Schriftart und Hintergrundfarbe können passend zum Corporate Design gewählt werden. Die Beschreibungstexte lassen sich ebenfalls individuell anpassen. Zudem kann jeder User seine gewünschte Sprache auswählen.

Abgabe eines Hinweises
Bei der Hinweisabgabe werden standardmäßig einige Eckdaten abgefragt, z. B. wann sich der Vorfall ereignet hat und ob bereits Personen darüber Bescheid wissen.

Bearbeitung des Hinweises
Innerhalb der Hinweisgeber-Plattform kann mit der hinweisgebenden Person, aber auch mit Kolleg*innen kommuniziert werden. Durch entsprechende Farbgebung ist auf einen Blick ersichtlich, wer einen Kommentar lesen kann.