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Fachkundeschulung 
§ 15 Absatz 2 
Hinweisgeberschutzgesetz

onlinekostenpflichtig

Fachkundenachweis in 120 Minuten

Vorgaben praxisnah vermittelt

Seit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes am 02. Juli 2023 sind zahlreiche Unternehmen und öffentliche Verwaltungen verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten und eingehende Hinweise durch fachkundige Personen zu bearbeiten.

Beschäftigungsgeber und Betreiber einer Meldeplattform müssen gemäß §§ 15, 25 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes dafür Sorge tragen, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen, also die Meldestellenbeauftragten, über die notwendige Fachkunde verfügen. Diese Fachkundeschulung erfüllt die Anforderungen des HinSchG. Sie wird durchgeführt von MKM LEGAL Rechtsanwält*innen und behandelt den Aufbau des Gesetzes, die Einrichtung der Meldestelle, das Vertraulichkeitsgebot, die gesetzlichen Fristen, die Folgemaßnahmen, die Aspekte des Datenschutzes und umfasst u.a. auch praxisnahe Fallbeispiele.

Weiteres zum Inhalt →

Die Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz §§ 15, 25 Abs. 2 HinSchG kostet 190,- € zzgl. MwSt pro Teilnehmer. Nach Eingang der Zahlung erhalten die Teilnehmenden die Teilnahmebestätigung sowie die Referentenpräsentation.

Weitere Informationen sind über kontakt@mkm-compliance.de erhältlich.

 

Abschlusszertifikat
Onlineschulung
190€ zzgl. USt.
Bezahlung per Rechnung

Unsere Termine

9.10.202410:00 - 12:00
Fachkundeschulung Hinweisgebersschutzgesetz
§§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG | 190 €
24.10.202410:30 - 12:30
Fachkundeschulung Hinweisgebersschutzgesetz
§§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG | 190 €
12.11.202410:30 - 12:30
Fachkundeschulung Hinweisgebersschutzgesetz
§§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG | 190 €
25.11.202414:00 - 16:00
Fachkundeschulung Hinweisgebersschutzgesetz
§§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG | 190 €
11.12.202410:30 - 12:30
Fachkundeschulung Hinweisgebersschutzgesetz
§§ 15 I 25 Abs. 2 HinSchG | 190 €

*Preise Netto zzgl. Umsatzsteuer

Unsere Referenten

Fabian Dechent
Fabian
Dechent
Rechtsanwalt I Equity Partner
+49 911 669 577 0dechent@mkm-partner.de
Thilo Märtin
Thilo
Märtin
Rechtsanwalt I Equity Partner
+49 911 669 577 0maertin@mkm-partner.de

Themen

Inhalte der Fachkundeschulung

  • Aufbau und Struktur des Hinweisgeberschutzgesetzes

  • Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle

  • Sachlicher Anwendungsbereich samt Fallbeispiele

  • Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen

  • Einhaltung der gesetzlichen Fristen

  • Konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises

  • Folgemaßnahmen samt Fallbeispiele

  • Dokumentations- und Löschpflichten

  • Bußgelder und Schadensersatzpflichten

  • Datenschutzaspekte

Registrierung und Ablauf

Nach der Anmeldung zur 2-stündigen Fachkundeschulung nach dem HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz), die über Microsoft Teams abgehalten wird, erfolgt der Ablauf wie folgt:

  1. Bestätigung der Anmeldung: Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit den Schulungsdetails sowie dem Teams-Link zur Teilnahme. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte bei uns unter kontakt@mkm-compliance.de!
  2. Technische Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass Microsoft Teams auf Ihrem Gerät installiert und funktionsfähig ist. Testen Sie vorab Kamera und Mikrofon, falls diese benötigt werden. Eine Kamera ist für diese Schulung jedoch nicht verpflichtend.
  3. Einwahl zur Schulung: Etwa 5-10 Minuten vor Beginn der Schulung klicken Sie auf den zugesendeten Link, um Microsoft Teams zu öffnen und der Sitzung beizutreten. Sie befinden sich dann im Wartebereich. Bitte schalten Sie hier Ihr Mikrofon auf lautlos. Sie werden bei Veranstaltungsbeginn automatisch in das Webinar weitergeleitet.
  4. Schulungsteilnahme: Während der Schulung werden verschiedene Themen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz vermittelt. Sie haben die Möglichkeit, Fragen über die Chat-Funktion zu stellen oder, falls erlaubt, Ihr Mikrofon zu verwenden. Der Referent wird zu Beginn der Veranstaltung dazu eine kurze Information geben.
  5. Fragen: Sollten am Ende der Schulung noch Fragen bestehen, können Sie diese selbstverständlich stellen. Unser Referent wird Ihre Fragen so gut wie möglich beantworten.
  6. Abschluss: Nach der Schulung erhalten Sie die Präsentation des Referenten, eine Teilnahmebestätigung (Zertifikat) und ggf. weiteres Informations- und Hilfsmaterial per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass Sie diese E-Mail erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages erhalten.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Schulung!

Zertifiziert

Nach Abschluss der Fachkundeschulung erhalten Sie:

  • Teilnahmebestätigung: Eine Bestätigung gemäß § 15 Abs. 2 i.V.m. § 25 Abs. 2 HinSchG, die Ihre erfolgreich absolvierte Schulung bescheinigt.
  • Referentenpräsentation: Zugang zur Präsentation der Referenten, die Ihnen hilft, die behandelten Inhalte nachzuvollziehen und anzuwenden.

 

Noch Fragen?

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