Seit dem 2. Juli 2023 verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz zahlreiche Unternehmen und öffentliche Stellen zur Einrichtung interner Meldestellen. Zudem müssen die mit der Bearbeitung eingehender Meldungen betrauten Personen – die sogenannten Meldestellenbeauftragten – gemäß §§ 15 und 25 Abs. 2 HinSchG über die notwendige Fachkunde verfügen.
Unsere Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutzgesetz richtet sich genau an diese Anforderungen:
Durchgeführt von den erfahrenen Rechtsanwält*innen von MKM LEGAL vermittelt die Schulung umfassendes Wissen zu den zentralen Inhalten des HinSchG. Dazu gehören:
- Struktur und Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Anforderungen an die interne Meldestelle
- Vertraulichkeit und gesetzliche Fristen
- Pflicht zu Folgemaßnahmen
- Datenschutzaspekte
- Praktische Fallbeispiele und Umsetzungstipps
Diese Schulung zur Hinweisgeberschutzrichtlinie erfüllt die gesetzlichen Vorgaben zur Fachkunde im Hinweisgeberschutzgesetz und bereitet Sie optimal auf Ihre Aufgaben als Meldestellenverantwortliche*r vor.
Kosten: 190,- € zzgl. MwSt pro Teilnehmer
Nach Zahlungseingang erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung sowie die Schulungsunterlagen der Referent*innen.
Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter: kontakt@mkm-compliance.de
Termine
Preise Netto zzgl. Umsatzsteuer, es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Deshalb ist unsere HinSchG-Schulung die richtige Wahl
- 120 Min. - das komplette Wissen kompakt
- Schulung durch Anwälte mit Praxiserfahrung
- 190,- € Festpreis
- Live-Online-Schulung
- Abschlusszertifikat und Präsentation der Referenten inklusive
- Oftmals künstliche Ausweitung der Inhalte
- Teilweise rein theoretische Inhalte
- Teurer als es sein müsste ( > 500€ )
- Oft aufgezeichnete Schulungen, ohne Fragemöglichkeit
- Oft keine Handouts oder Präsentationsunterlagen
Die Referenten Ihrer HinSchG-Fachkundeschulung

DechentRechtsanwalt I Equity Partner

MärtinRechtsanwalt I Equity Partner
Inhalt der Schulung
Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
Einrichtung einer internen Meldestelle samt der einzurichtenden Meldekanäle
Sachlicher Anwendungsbereich mit Fallbeispielen
Vertraulichkeitsgebot und seine gesetzlichen Ausnahmen
Einhaltung der gesetzlichen Fristen
Konkrete Bewertung und Bearbeitung eines eingehenden Hinweises
Folgemaßnahmen mit Fallbeispielen
Behandlung Dokumentations- und Löschpflichten
Bußgelder und Schadensersatzpflichten
Datenschutzaspekte
Registrierung und Ablauf der Online-Schulung
Nach der Anmeldung zur 2-stündigen Schulung zum Hinweisgeberschutzgesetz, die über Microsoft Teams abgehalten wird, erfolgt der Ablauf wie folgt:
- Bestätigung der Anmeldung: Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit den Schulungsdetails sowie dem Teams-Link zur Teilnahme. Sollte dies nicht der Fall sein, melden Sie sich bitte bei uns unter kontakt@mkm-compliance.de!
- Technische Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass Microsoft Teams auf Ihrem Gerät installiert und funktionsfähig ist. Testen Sie vorab Kamera und Mikrofon, falls diese benötigt werden. Eine Kamera ist für diese Schulung jedoch nicht verpflichtend.
- Einwahl zur Schulung: Etwa 5-10 Minuten vor Beginn der Schulung klicken Sie auf den zugesendeten Link, um Microsoft Teams zu öffnen und der Sitzung beizutreten. Sie befinden sich dann im Wartebereich. Bitte schalten Sie hier Ihr Mikrofon auf lautlos. Sie werden bei Veranstaltungsbeginn automatisch in das Webinar weitergeleitet.
- Schulungsteilnahme: Während der Schulung werden verschiedene Themen rund um das Hinweisgeberschutzgesetz vermittelt. Sie haben die Möglichkeit, Fragen über die Chat-Funktion zu stellen oder, falls erlaubt, Ihr Mikrofon zu verwenden. Der Referent wird zu Beginn der Veranstaltung dazu eine kurze Information geben.
- Fragen: Sollten am Ende der Schulung noch Fragen bestehen, können Sie diese selbstverständlich stellen. Unser Referent wird Ihre Fragen so gut wie möglich beantworten.
- Abschluss: Nach der Schulung erhalten Sie die Präsentation des Referenten, eine Teilnahmebestätigung (Zertifikat) und ggf. weiteres Informations- und Hilfsmaterial per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass Sie diese E-Mail erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrages erhalten.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Schulung!

Ihre Unterlagen nach der HinSchG-Schulung
Nach Abschluss der Fachkundeschulung erhalten Sie:
- Teilnahmebestätigung: Eine Bestätigung gemäß § 15 Abs. 2 i.V.m. § 25 Abs. 2 HinSchG, die Ihre erfolgreich absolvierte Schulung bescheinigt.
- Referentenpräsentation: Zugang zur Präsentation der Referenten, die Ihnen hilft, die behandelten Inhalte nachzuvollziehen und anzuwenden.
Noch Fragen?
FAQ - Frequently Asked Questions

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