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Flaschen mit grünem Verschluss in einer Verpackungslinie in einer Produktionshalle

Verpackungs-verordnung (PPWR): Rollen, Pflichten, Fristen

Beratung für Hersteller, Abfüller, Verpackungserzeuger und Handel – rechtssicher, praxisnah, verständlich.

Titelbild des PDFs sowie angeschnitten zwei weitere Seiten schräg dahinter

Anwendungsbeispiele

Sie möchten direkt Anwendungsbeispiele zu Rollenzuordnung, Rückverfolgbarkeit und weiteren Themen? Wir haben diese in einem kostenfreien PDF für Sie zusammengestellt. 

Die PPWR gilt – seit dem 12. August 2026

Was jetzt zu tun ist

Die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle hat die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ersetzt und gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. In Deutschland ist sie durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) flankiert, das am 17. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Für Unternehmen bedeutet das einen Systemwechsel: Verpackung wird nicht länger nur abfallrechtlich behandelt, sondern wie ein Produkt. Es gibt eine Konformitätsbewertung, eine EU-Konformitätserklärung, eine technische Dokumentation und Kennzeichnungspflichten – mit einem Wirtschaftsakteur, der dafür verantwortlich ist.

Wichtige Fristen

  • Seit 12. August 2026: Geltungsbeginn der PPWR, Stoffanforderungen und Kennzeichnung des Erzeugers
  • Bis 12. Februar 2027: die Mitgliedstaaten erlassen die Sanktionsvorschriften
  • Ab 1. Januar 2030: Rezyklatanteil, Verpackungsminimierung, Verbote bestimmter Verpackungsformate, Mehrwegziele

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Die entscheidende Frage steht am Anfang und wird häufig zu spät gestellt: In welcher Rolle sind Sie betroffen? Die PPWR unterscheidet zwischen Erzeuger, Hersteller, Lieferant, Importeur und Vertreiber – und diese Rollen sind nicht deckungsgleich mit dem, was man umgangssprachlich darunter versteht. Wer die Zuordnung falsch trifft, erfüllt die Pflichten des einen und übersieht die des anderen.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Rollen je Verpackungsproduktlinie zu bestimmen sind, nicht je Unternehmen. Dasselbe Unternehmen kann für die Faltschachtel Erzeuger und für die Palettenfolie bloßer Abnehmer sein.

Wird die Zuordnung nicht geklärt, drohen:

  • Geldbußen nach dem VerpackDG von bis zu 200.000 Euro
  • Vertriebshindernisse, weil Vertreiber Verpackungen nicht bereitstellen dürfen, wenn der Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert ist
  • Nachforderungen und Streit in der Lieferkette, wenn Konformitätsunterlagen fehlen
  • Rückruf- und Rücknahmeanordnungen der Marktüberwachungsbehörden bei fortbestehender Nichtkonformität
  • Fehlende Nachweise gegenüber Kunden, die ihrerseits Konformitätsunterlagen einfordern

Unsere Beratung zur PPWR

Von der Rollenzuordnung bis zur Lieferkette: Wir bringen Ordnung in ein neues Regelwerk

Die EU-Verpackungsverordnung verlangt von Unternehmen etwas, das im Verpackungsrecht neu ist: eine belastbare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und eine Dokumentation, die einer behördlichen Prüfung standhält. Wir arbeiten dafür mit strukturierten Instrumenten – Rollenmatrizen je Produktlinie, Prüfwerkzeugen für Konformitätserklärungen und Klauselvorlagen für Lieferverträge.

Regale mit Kartons auf Paletten

Rollenzuordnung und Betroffenheitsanalyse

Erzeuger, Hersteller, Lieferant, Importeur oder Vertreiber? Wir beraten Sie zu:

  • ⬥  der Zuordnung der Rollen je Verpackungsproduktlinie, einschließlich Eigenmarken, Auftragsfertigung und Lizenzverhältnissen
  • ⬥  der Abgrenzung von Verkaufs-, Um- und Transportverpackung sowie der Behandlung von Verpackung im Werksverkehr
Mehrere Unterlagen sind in einem Regal ordentlich einsortiert.

Konformitätsbewertung & Dokumentation

Für jede Verpackungseinheit ist die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen sicherzustellen. Unsere Leistungen:

⬥  Aufbau und Prüfung von EU-Konformitätserklärung und technischer Dokumentation

⬥  Festlegung, auf welcher Ebene erklärt wird: je Verpackungsart, je Format oder je Serie

⬥  Abstimmung mit parallelen Erklärungen, etwa nach dem Lebensmittelkontaktrecht

Einige Labor-Röhrchen befinden sich in einer Schale

Stoffanforderungen und PFAS

Die Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen gelten seit dem 12. August 2026. Wir beraten Sie zu:

  • ⬥  der Prüfung von Verpackungen und Zulieferunterlagen auf die Stoffanforderungen der PPWR
  • ⬥  der vertraglichen Absicherung von Stoffangaben gegenüber Lieferanten und Beschichtern
Mehrere durchsichtige Müllsäcke übereinander gestapelt

Erweiterte Herstellerverantwortung und Registrierung

Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung richten sich nach der PPWR und dem VerpackDG – und sind für jeden Mitgliedstaat gesondert zu erfüllen. Wir unterstützen bei:

  • ⬥  der Registrierung und der Bestimmung der systembeteiligungspflichtigen Mengen
  • ⬥  Herstellerverantwortung bei grenzüberschreitendem Vertrieb
Zwei Männer im Anzug schütteln sich die Hand.

Lieferkette und Vertragsgestaltung

Der Lieferant stellt dem Erzeuger die Konformitätsunterlagen bereit – die Erzeugerverantwortung selbst bleibt vertraglich nicht übertragbar. Unsere Leistungen:

  • ⬥  Klauseln zu Informations-, Unterlagen- und Nachweispflichten in Liefer- und Rahmenverträgen
  • ⬥  Freistellungs- und Haftungsregelungen für den Innenausgleich
  • ⬥  Prüfung von Lieferantenerklärungen und Spezifikationen
Zwei Hände mit Handschuhen halten ein Tablet und man sieht auf dem Bildschirm, wie ein runder Behälter gescannt wird.

Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

Verpackungen müssen eine Angabe tragen, die ihre eindeutige Identifizierung erlaubt, sowie Name und Adresse des Erzeugers. Wir beraten Sie zu:

  • ⬥  der Umsetzung von Chargen- und Typkennungen in Druck, Etikettierung und Warenwirtschaft
  • ⬥  der Zulässigkeit von Begleitdokumenten, wenn eine Anbringung auf der Verpackung nicht möglich ist
  • ⬥  dem Umgang mit früheren Lagerbeständen

Für wen unsere Beratung besonders relevant ist

Betroffen ist, wer Verpackung erzeugt, befüllt, einführt oder vertreibt

Die PPWR kennt keine Bereichsausnahme für einzelne Branchen. Betroffen sind nicht nur Verpackungshersteller, sondern jedes Unternehmen, das verpackte Produkte erstmals in einem Mitgliedstaat bereitstellt – auch dann, wenn es die Verpackung lediglich zukauft und befüllt.

Typische Zielgruppen

  • Hersteller und Abfüller verpackter Konsum- und Industriegüter

  • Verpackungserzeuger und Verpackungsdruckereien

  • Lebensmittel- und Getränkeunternehmen sowie Kosmetikhersteller

  • Importeure und Inverkehrbringer aus Drittstaaten

  • Handel, Online-Handel und Fulfilment-Dienstleister

  • Unternehmen mit Eigenmarken und Auftragsfertigung

Individuelle Rechtsberatung zur PPWR

Sie erkennen sich wieder? 
Dann lassen Sie uns zuerst die Rollenfrage klären – sie entscheidet über alles Weitere. Wir arbeiten dafür mit einer Rollenmatrix je Verpackungsproduktlinie und leiten daraus den konkreten Pflichtenkreis ab.

Porträt von Thilo Märtin
Thilo
Märtin
Rechtsanwalt I Equity Partner
Porträt von Luise Klufmöller
Luise
Klufmöller LL.M.
Rechtsanwältin I Counsel
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Kostenfrei: Anwendungsbeispiele der EU-Kommission zur PPWR

Die Europäische Kommission hat ihre FAQ zur EU-Verpackungsverordnung in zweiter Auflage veröffentlicht. Darin finden sich zahlreiche konkrete Sachverhaltsbeispiele – zur Rollenzuordnung, zum Rezyklatanteil, zur Rückverfolgbarkeit und zu den Verboten bestimmter Verpackungsformate. Wir haben sie vollständig herausgelöst, ins Deutsche übersetzt, thematisch geordnet und grafisch aufbereitet.

  • 32 Anwendungsbeispiele in zehn Themenkapiteln
  • Sechs Grafiken, darunter Entscheidungsbäume zur Erzeuger- und Herstellerbestimmung
  • Verlinkte Übersichtstabelle mit Fundstelle und Änderungsstatus
  • 26 Fußnoten mit den Befunden unserer Prüfung

Anwendungsbeispiele zur PPWR

PDF | 1,291 MB

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