KURZ Digital × MKM + PARTNER Rechtsanwälte
Digitalisierung in der Produktion scheitert heute selten an der Technik. Die Hürden sind die Schnittstellen, die niemand vertraglich gesichert hat, und Zusagen, die niemand rechtlich geprüft hat. Dieser Artikel schildert ein reales Digitalisierungsprojekt aus der Praxis – und stellt ihm die juristische Kehrseite gegenüber. KURZ Digital berichtet, was technisch umgesetzt wurde. MKM + PARTNER Rechtsanwälte ordnet ein, worauf vertraglich und rechtlich zu achten ist.
Datensouveränität – Schnittstellenhoheit statt Herstellerabhängigkeit
Aus der Praxis
Ob in der Automobilindustrie, im Maschinenbau oder in der Verpackungsindustrie: Die Experten von KURZ Digital unterstützen branchenübergreifend bei der Auflösung von Datensilos, der digitalen Erfassung und Analyse von Prozessdaten sowie der Einführung generativer KI für Wissensmanagement oder die Automatisierung manueller Prozesse. Der Ausgangspunkt ist dabei fast immer derselbe. Maschinen verschiedener Hersteller liefern isolierte Daten. Wichtige Informationen liegen in Excel-Tabellen, im ERP oder im MES, sind jedoch nicht miteinander verknüpft. Qualitäts- und Prozessverbesserungen scheitern dann nicht am Algorithmus, sondern an der Datenbasis.
Ein Tier-1-Automobilzulieferer hat auf dieser Grundlage 14 Anlagen unterschiedlicher Hersteller über OPC-UA vernetzt. Rund 100 Parameter pro Bauteil laufen seitdem automatisch in eine eigene On-Premise-Umgebung, ein Machine-Learning-Modul erkennt Abweichungen und stellt sie als digitalen Fehlerzwilling dar. So lassen sich Gut- und Schlechtteile direkt vergleichen – und fehlerhafte Prozesse gezielt verbessern. Die zuvor fragmentierte Fertigung wurde auf diese Weise zu einem datengetriebenen Gesamtsystem transformiert.
Aus der Akte
Seit dem 12. September 2025 gilt der EU Data Act (VO (EU) 2023/2854) in weiten Teilen. Nutzer vernetzter Produkte haben grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei der Nutzung entstehenden Daten, auch regelmäßig gegenüber dem Anlagenhersteller. Hersteller müssen sicherstellen, dass Nutzer, unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Unternehmen handelt, Zugang zu den generierten Daten haben. Das bedeutet, dass Daten nicht mehr ausschließlich beim Hersteller bleiben, sondern für die Kunden nutzbar sein müssen. Dies gilt jedoch nicht für alle Daten. Hier sollte genau geprüft werden, ob die betreffenden Daten nicht von Anwendungsbereich des Data Acts ausgeschlossen sind.
Hinzu kommt der Geheimnisschutz: Bestimmte Datenkategorien können Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG sein, aber nur bei angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen.
Zudem ist ein Blick auf das bisherige Vertragswerk interessant: Klauseln, die diesen Zugang pauschal ausschließen, sind in vielen Konstellationen nicht mehr haltbar.
Lücken finden sich in nahezu jedem älteren Beschaffungsvertrag:
- keine Regelung zu Schnittstellen, Protokollen und deren Fortbestand über die Vertragslaufzeit hinaus
- Fernwartungszugänge ohne Beschreibung, welche Daten dabei abfließen
- Berechtigungen für die Nutzung bzw. Bearbeitung durch Dritte
- Nutzungsrechte an aggregierten oder abgeleiteten Daten
Predictive Maintenance – wenn die Prognose zum vereinbarten Vertragsinhalt wird
Aus der Praxis
In einem mexikanischen Werk eines Elektronikzulieferers kam es bei der Fertigung von Sensorfolien wiederholt zu Qualitätsschwankungen. Über 50.000 Produktionsläufe wurden analysiert und ein „Golden Run" als Referenz für ideale Parameter definiert. Ergänzend erkennt nun ein Predictive-Maintenance-Modul auf Basis historischer Daten den Verschleiß der Prägewerkzeuge frühzeitig.
Das Ergebnis: stabile Prozesse, reduzierte Stillstände, reproduzierbare Qualität. Wartung erfolgt nicht mehr nach Kalender, sondern nach Zustand.
Aus der Akte
Genau an dieser Stelle verändert sich die Vertragslage, häufig ohne dass die Beteiligten dies bemerken oder vertraglich regeln. Die Beteiligten haben oftmals keine übereinstimmende Vorstellung mehr davon, was eigentlich geschuldet ist.
Hintergrund ist, dass klassische Wartungsverträge an feste Intervalle anknüpfen. Wird die Wartung prognosebasiert gesteuert, verschiebt sich möglicherweise die Verantwortung: Wer trägt das Risiko, wenn das Modell zu spät warnt und das Werkzeug im laufenden Betrieb stillsteht? Ohne ausdrückliche Regelung landet man schnell in einer Diskussion über Werk- oder Dienstvertrag, Beratung oder Überwachung, mit erheblichem Unterschied bei der Haftung.
Zudem könnten Formulierungen wie „Erkennung von Verschleiß vor Eintritt des Ausfalls“, die sich im Angebot gut lesen, als Beschaffenheitsvereinbarung ausgelegt werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Beschreibung der Leistung selbst: Datenerfassung, Alarmierung ab definierten Schwellenwerten, Reaktionszeiten.
Autoren-Team
KURZ Digital entwickelt seit 2016 in Fürth individuelle Softwarelösungen für produzierende Unternehmen – herstellerunabhängig, datensouverän, mit klassischer und generativer KI.
MKM + PARTNER Rechtsanwälte begleiten Industrieunternehmen bei IT- und Datenrecht, Vertragsgestaltung und gewerblichem Rechtsschutz. Die Einordnung der oben genannten Fälle hat Rechtsanwältin Luise Klufmöller, LL.M., Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, übernommen.








