Zusammenfassung: Was ist der Data Act?
Der EU Data Act, auch als Data Act bekannt, ist eine Verordnung der EU, die am 11. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Nach einer Übergangsfrist ist sie ab 12. September 2025 in allen EU-Mitgliedsstaaten anwendbar.
Der Data Act soll die Zugänglichkeit von Daten erleichtern - nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Verbraucher*innen. Deswegen enthält er viele Vorgaben zum Datenzugang, zur Dateninformation, zum Datenaustausch, Datenumgang sowie zur Datenportabilität.
Auf diese Weisen sollen faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen, Innovationen ermöglicht sowie Unternehmer*innen und Verbraucher*innen gestärkt werden.
Unsere Artikel-Serie zum EU Data Act
Welche Unternehmen sind besonders betroffen?
Diese Unternehmen sollten sich vorbereiten
Anbieter von vernetzten Produkten und digitalen Diensten, z. B. Hersteller von Smart-Home-Geräten, Automobil-Hersteller, Anbieter von Blutzzucker-Messsystemen
Unternehmen, die Daten von Dritten benötigen, z. B. Forschungseinrichtungen; Pharma-Unternehmen, die Patientendaten benötigen; Energieversorger, die auf Netzdaten zugreifen
Öffentliche Institutionen, z. B. Behörden, wenn sie Daten für einen besseren Umgang mit Krisensituationen wie Naturkatastrophen benötigen (nur unter bestimmten Bedingungen!)
Cloud-Anbieter und Data-Sharing-Dienstleister, z. B. Cloud Service Provider, Plattformbetreiber, SaaS-Provider
Welche Pflichten gibt es für Unternehmen?
Laut dem Data Act müssen Unternehmen ihren Umgang mit Daten fair und transparent gestalten. Hier sind ein paar Beispiele von Themen, die auf Unternehmen zukommen können:
Beispielfall IoT-Hersteller

Herausforderung
- • Dateninhaber, z.B. der IoT-Hersteller, müssen Nutzer*innen ihre Daten zur Verfügung stellen.
- • Nutzer*innen (Käufer*innen oder Mieter*innen) haben die Kontrolle über die IoT-Daten ihres Geräts sowie aller damit verbundenen Dienste. Nutzer*innen dürfen diese unter bestimmten Bedingungen an Dritte weitergeben.
- • Daher besteht die Gefahr, dass der IoT-Hersteller um den Verlust seines Geschäftsfeldes und seinen Geschäftsgeheimnisse fürchten muss.
Lösung
Es gibt unter Umständen Möglichkeiten, um zu verhindern, dass alle Daten unbegrenzt weitergegeben werden: So könnten Daten als Geschäftsgeheimnisse geschützt werden, wenn sie geheim, wirtschaftlich wertvoll und durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind.
Im konkreten Fall würde der Rechtsbeistand des Unternehmens mit diesem die Prozesse konkret durchgehen und prüfen, wie selbiges rechtssicher handeln und dabei seine Geschäftsgeheimnisse wahren könnte.
Rechts- und Datenschutzberatung
zum Data ActUnsere Leistungen
Vertragsgestaltung und -prüfung, z. B. Anpassung bestehender Lieferanten- und Kooperationsverträge
Compliance-Check, d. h. Analyse und ggf. Anpassung bestehender Nutzungsmodelle und Prozesse
Vertretung bei Konflikten, z. B. Unterstützung bei Verhandlungen mit Vertragspartnern
Interdisziplinäre Herausforderungen, d. h. Prüfung möglicher Wechselwirkungen mit anderen Vorgaben
Strategische Beratung, z. B. bei neuen Geschäftsmodellen, die Daten nutzen

Online-Seminar
Startklar für den Data Act!
- • Dauer: 3h
- • Preis: 499 € zzgl. MwSt. pro Person
- • Einführung in die zentralen Vorgaben des Data Act
- • Best-Practices für Compliance-Strategien
Darum lohnt sich ein Data Act Check
Unsere Rechtsanwält*innen prüfen, ob Ihr Unternehmen für den EU Data Act gut aufgestellt ist. Wir finden gemeinsam mit Ihnen pragmatische Lösungen und beraten Sie in Bezug auf Ihre Prozesse.
- Rechtssicheres Handeln
- Rechtlich notwendige Datenauskunft unter Wahrung der unternehmerischen Interessen
- Vertrauensgewinn durch klare Linie
- Gewappnet für mögliche Prüfungen durch Aufsichtsbehörden
- Gefahr von Schadensersatzansprüchen
- Gefahr der Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen bei der Datenauskunft
- Mögliche Reputationsschäden im Konfliktfall
- Gefahr von Bußgeldern bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden
Unser Team
Der Data Act betrifft viele verschiedene Teilbereiche. Daher ist unser Team für Data-Act-Angelegenheiten interdisziplinär aufgestellt und reicht von Fach-Anwält*innen bis zu Datenschutz-Expert*innen. Gern geben wir Ihre individuelle Fragestellung an die passende Person weiter!

MärtinRechtsanwalt I Equity Partner

Klufmöller LL.M.Rechtsanwältin I Counsel
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

Schimkat LL.M. Manager