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64.000 Euro Strafe wegen Verstoß gegen das BDSG

Eine Autowaschkette ist vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) wegen Verstößen gegen das BDSG zu einer Gesamtgeldbuße in Höhe von 64.000 Euro verpflichtet worden. Das Unternehmen hatte Mitarbeiter und Kunden rechtswidrig videoüberwacht, sowie keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Verstoß gegen das BDSG kostet das Unternehmen 64.000 EUR

Der LDI NRW verhängte einmal ein Bußgeld von 54.000 Euro wegen der rechtswidrigen Videoüberwachung der Kunden und der Mitarbeiter und ein Bußgeld von 10.000 Euro, weil das Unternehmen keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hatte. Insgesamt wurden 60 Videokameras in acht von bundesweit 33 Filialen des Unternehmens beanstandet.

Unzulässige Videoüberwachung der Arbeitsplätze

Das Unternehmen hatte die Kameras so installiert, dass de facto jeder Arbeitsplatz aus der Zentrale aus per Videokamera einsehbar war. Ob dies vorsätzlich oder fahrlässig geschah konnte der LDI im Nachhinein nicht mehr klären. Nichtsdestotrotz handelte es sich vorliegend um eine rechtswidrige Kontrolle des Arbeitsplatzes, da es sich bei den überwachten Orten um nicht überwachungssensible, wie z.B. den Tankstellenbereich, handelte. Dies wurde als Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gewertet. Laut dem LDI hätte das Bußgeld doppelt so hoch ausfallen können, wenn eine vorsätzliche Überwachung nachgewiesen worden wäre und das Unternehmen sich nicht kooperativ verhalten hätte. Zudem habe das Unternehmen nachträglich einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt, der mit den zuständigen Behörden zusammenarbeite und sich an der beheubung der rechtsverstöße beteilige. Positiv für das Unternehmen war es weiterhin, dass die Videokameras nicht versteckt gewesen sind, sondern lediglich rechtswidrig ausgerichtet waren. Von einer versteckten Überwachung der Mitarbeiter könne als in diesem Sinne nicht die Rede sein.

System der Videoübertragung nicht ausreichend gesichert

Die Behörden kontrollierten nach Bekanntwerden auch das Übertragungssystem der Videoaufnahmen, da die diese via Webcam über das Internet an die Zentrale übermittelt wurden. Dabei stellten die Kontrolleure fest, dass auch das Übertragungssystem nicht ausreichend gesichert war.
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