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Menschenmenge steht vor der Bühne und streckt die Hände hoch

GEMA-Gebühren im Griff

Finanzielle Entlastung und Planungssicherheit schaffen

Die Aufgabe der GEMA

Die GEMA vertritt deutschlandweit und weltweit durch ihre Kooperationspartner die Interessen ihrer Mitglieder – Personen aus der Kreativbranche wie Komponistinnen, Textdichter und Verlegerinnen. Die Gema nimmt deren Nutzungsrechte wahr, die von ihren Mitgliedern übertragen wurden. Die GEMA vertritt ihre Mitglieder gegenüber den Musiknutzenden (z. B. Plattenfirmen, Sendeanstalten oder öffentliche Veranstalterinnen). Wer also Musik auf bestimmte Art öffentlich aufführen, wiedergeben oder vervielfältigen möchte, erhält eine Pflichtlizenz und zahlt einen entsprechenden Betrag dafür. Wie hoch die GEMA Gebühren sind, hängt von dem Umständen und der Art der Musiknutzung ab. Dabei gibt es für die Musiknutzenden (Veranstalter, Vereine oder Agenturen) oftmals Details zu beachten, die bei einer Nichtbeachtung zu höheren Kosten als nötig oder sogar zu Strafzuschlägen führen können. Die stetige Prüfung der eigenen Tarife auf ihre Aktualität und der Forderungen der GEMA ist daher ein Muss.

Tarife & Vertragsgestaltung

Wenn sich die Suche nach dem passenden Tarif noch relativ leicht zu bewerkstelligen lässt, weil etwa klare Nutzungsarten oder Volumina vorliegen (z. B. eine Veranstaltung mit fester Teilnehmerzahl oder ein regelmäßig genutzter Raum oder feststehende Fläche), stellt sich die größte Herausforderung oft nicht in der Tarifsuche selbst. Vielmehr liegt sie im Überblick über die verschiedenen Vertragsgestaltungen, die die GEMA anbietet. Diese Verträge unterscheiden sich nicht nur je nach Art der Nutzung, sondern auch nach der Häufigkeit der Nutzung (einmalig oder regelmäßig).

Vorteil: Pauschal- oder Gesamtvertrag

Ein Pauschalvertrag wird in der Regel für bestimmte Nutzungsszenarien abgeschlossen, bei denen die Musiknutzung über einen bestimmten Zeitraum hinweg wiederkehrend oder in einer festgelegten Art und Weise stattfindet. Der Vertrag deckt dabei nur bestimmte Nutzungsarten ab, nicht jedoch alle möglichen Musiknutzungen. Verbände oder Vereinigungen wie Vereine haben oftmals einen eigenen Pauschalvertrag mit der GEMA, von denen die Mitglieder profitieren können. Zum Beispiel gilt ab dem 1. Mai 2025 der neuer GEMA Pauschalvertrag für Thüringer Vereine.

Ein Gesamtvertrag ist eine umfassendere Lizenzvereinbarung, die eine Vielzahl von Musiknutzungen abdeckt. Diese Vertragsart lässt somit die Freiheit für verschiedene Veranstaltungen und Nutzungen.

Vorteil: Kontingentvertrag

Musiknutzenden wie Unternehmen, Organisationen oder Veranstalter, die regelmäßig Musik öffentlich nutzen – etwa in Form von Veranstaltungen, Hintergrundmusik oder sonstigen Nutzungsarten können von einem individuell ausgehandelten Kontingentvertrag profitieren. Statt jede Nutzung einzeln anzumelden, erfolgt hier eine pauschale Vergütung. Durch feste Kosten im Vertrag können Unternehmen besser kalkulieren. Je nach Umfang und Regelmäßigkeit der Nutzung sind teilweise erhebliche Preisnachlässe möglich.

Vorteil Kombination von Verträgen

Auch für zusätzliche Veranstaltungen, die nicht durch bestehende Vereinbarungen abgedeckt sind, können Sondertarife in Betracht gezogen werden. In solchen Fällen muss im Vertrag genau geprüft werden, welche Kostenersparnisse sich durch die Kombination mit den einzelnen Verträgen erzielen lassen.

Meldefristen und Strafzuschläge

Die Meldefristen betreffen sowohl die Meldung von Veranstaltungen als auch die Übermittlung von Setlisten. Veranstalter müssen aktiv auf dem Online-Portal der GEMA diese Fristen einhalten. Wichtig ist, dass Kontingentvertragspartner nun auch von dieser aktiven Meldepflicht betroffen sind.  

Wenn ein Musiknutzender Mitglied eines Verbands oder einer Vereinigung ist, mit dem oder der ein Gesamtvertrag oder Pauschalvertrag besteht, kann es sein, dass dort individuell festgelegt ist, wie viele Tage im Voraus die Musiknutzung angemeldet werden muss. Im BGH-Urteil vom 22. Mai 2025 (Aktenzeichen: I ZR 133/23) wurden Tanzschulen des Verbandes der Deutschen Tanzschulinhabervereinigung e.V. nunmehr verpflichtet, der GEMA ihre Umsätze offenzulegen, damit die finale Vergütung berechnet werden kann.

 Wer die Meldepflichten nicht erfüllt, muss mit empfindlichen Strafzuschlägen rechnen, die im Extremfall bis zu 100 % der ursprünglichen Gebühr betragen können – und diese Zuschläge sind in der Regel nicht verhandelbar.

Nachforderungen der GEMA: Die Bedeutung der 10-jährigen Verjährungsfrist

Wenn ein Musiknutzender in der Vergangenheit Lizenzgebühren nicht ordnungsgemäß abgeführt hat oder die GEMA feststellt, dass eine Nachzahlung erforderlich ist (z. B. bei einer falschen Tarifberechnung), kann die GEMA den offenen Betrag innerhalb von 10 Jahren nach dem Entstehungszeitpunkt des Anspruchs geltend machen. Die allseits bekannten drei Jahre gelten hier im Urheberrecht nicht. Zudem beginnt die Frist nicht sofort nach der Entstehung des Anspruchs, sondern nach dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. In Ausnahmefällen kann die Verjährungsfrist unterbrochen oder gehemmt werden.

 

Autorin: Luise Klufmöller LL.M. (Rechtsanwältin | Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht | Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz) 

Zwei Personen reichen sich über den Tisch hinweg die Hände

Persönliche Beratung

Wenn Sie in Sachen Gema oder anderen Urheberrechtsthemen individuelle juristische Beratung benötigen, sind wir gern für Sie da. 

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