Der Düsseldorfer Kreis, der Arbeitskreis der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, hat die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Werbung und Adresshandel ins Leben gerufen. Diese soll Anwendungshinweise für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten für Werbungszwecke erarbeiten. Die Leitung hat das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) übernommen.