Das Dauerbrenner-Thema in der Baubranche
Die Baubranche hat sich im letzten Jahrzehnt verändert. Wo früher noch Verlass auf das gesprochene Wort war, will sich heute niemand mehr daran festhalten lassen. Getreu dem Motto „Das mündlich gesprochene Wort ist flüchtig“, zählt in der Baubranche mehr denn je „höher, schneller, zu Pauschalpreisen und wenn die Leistungsbeschreibung unvollständig ist, mal eben auf Regie“.
Kaum ein Thema beschäftigt die Bausenate deshalb mehr als die Fragen rund um die Stundenlohnvergütung: Wann liegt eine wirksame Stundenlohnvereinbarung vor? Was bedeutet ein unterschriebener Regiezettel? Führt ein unterschriebener Regiezettel auch zu einer Stundenlohnvereinbarung? Wie kann sich der Auftraggeber gegen überhöhte Stundenlohnabrechnungen verteidigen? Welche Vorschriften sind nach dem BGB zu beachten? Welche Rolle spielt die VOB/B (noch)? Wer muss die Regieberichte unterzeichnen? Wann steht dem Auftragnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht zu?
Unsere Praxis-Tipps
Eins steht fest: Stillschweigende Vereinbarungen reichen für einen Vergütungsanspruch auf Stundenlohnbasis nicht aus, ebenso wenig ein unterschriebener Regiezettel ohne Stundenlohnvereinbarung.
Beachten Sie deshalb jedenfalls die drei wichtigsten Praxis-Tipps:
- Schließen Sie die Stundenlohnvereinbarung vor dem Beginn der Regiearbeiten.
- Dokumentieren Sie nicht nur die ausgeführte Tätigkeit so detailliert wie möglich, sondern auch die eingesetzten Mitarbeitenden und Maschinen.
- Bestehen Sie auf die Unterschrift auf dem Regiezettel durch den richtigen Bevollmächtigten.
Die zunehmende Schnelllebigkeit auf dem Bau erfordert eine rechtssichere und transparente Handhabung von Regiestunden, um sowohl wirtschaftliche Effizienz als auch vertragliche Klarheit nachhaltig zu gewährleisten. Gerne unterstützen wir Sie nicht nur bei der Vertragsgestaltung oder dem Anfertigen einer individuellen Bau(vertrags)mappe für die schnellen Vereinbarungen vor Ort, sondern finden auch eine passende Lösung, wenn die Leistung schon ausgeführt wurde, der Auftraggeber die Zahlung der Vergütung aber verweigert.
Autorin: Tamara Sasonow (Rechtsanwältin | Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht | Fachanwältin für Arbeitsrecht)

Rechtsberatung für Baurechts-Themen
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