Aktuell wird die Papierlohnsteuerkarte durch die Elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM) abgelöst. Das Bayerische Landesamt für den Datenschutz (BayLfD) weist Arbeitnehmer auf die eigenen Rechte, zum Selbstschutz ihres Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung, hin.