Der EuGH hat ein Urteil zum Personenbezug für dynamische IP-Adressen gefällt. Diese sind dann ein personenbezogenes Datum, wenn der Webseiten-Anbieter über rechtliche Mittel verfügt, die ihm eine Bestimmung des Betroffenen mit den Zusatzinformationen des Internetproviders ermöglichen.Dynamische IP-Adressen: Personenbezug ja, wenn...Mit diesem Urteil (19.10.2016 – Az. C‑582/14) bejaht der EuGH keinen generellen Personenbezug dynamischer IP-Adressen. Ein Personenbezug liegt dann vor, wenn folgende zentrale Kriterien erfüllt sind.