Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 6. Oktober 2015 (Aktenzeichen C-362/14), die als „Safe Harbour“ bekannte Entscheidung der Europäischen Kommission 2000/520 für ungültig erklärt. Die „Safe Harbour“-Entscheidung verstoße gegen Artikel 7 ("Achtung des Privat- und Familienlebens") und Artikel 8 ("Schutz personenbezogener Daten") der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Damit kann eine Datenübermittlung an eine datenverarbeitende Stelle in den USA nicht mehr auf die „Safe Harbour“-Grundsätze gestützt werden. Auf „Safe Harbour“ gestützte Datenübermittlungen sind mit der Entscheidung des EuGH zur Zeit rechtswidrig.