Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Yves Bot kommt in seinem Schlussantrag zu dem Ergebnis, dass das Safe Harbor-Abkommen, zwischen der USA und der EU, ungültig sei. Amerikanische Server bieten keinen ausreichenden Schutz für die Daten von EU-Bürgern.Schlussantrag mit weitreichenden ErgebnissenHintergrund ist eine Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen den irischen Datenschutzbeauftragten vor dem irischen High Court. Schrems verlangte ein Aktivwerden der Behörde gegen Facebook, da seine Daten auf den amerikanischen Servern des Konzerns nicht sicher seien. Der irische Datenschutzbeauftragte hielt ein Aktivwerden für nicht möglich und berief sich auf das Safe Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA. Dieses erklärt alle zertifizierten US-Unternehmen für sicher. Aufgrund dessen müsse er auch nicht individuell prüfen, ob eine entsprechende Sicherheit auch tatsächlich gegeben sei.Der High Court legte dem EuGH daraufhin die Frage zur Vorabentscheidung vor. Somit muss der EuGH entscheiden, ob das Safe Harbor-Abkommen ausreichenden Schutz gewährleistet und ob die nationalen Datenschutzbehörden darüber hinaus befugt sind, das Datenschutzniveau zu überprüfen (Az. - 362/14) . In dieser Sache stellte der Generalanwalt nur seinen Schlussantrag.