Nach der Ankündigung eines neuen IT-Sicherheitsgesetzes für diesen Sommer (Newsletter 8/2014) wird das Vorhaben zunehmend konkreter. Das Bundesinnenministerium möchte vom Prinzip der Freiwilligkeit abrücken und verbindliche Vorgaben für Unternehmen schaffen.Dies kündigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière in einem Pressebeitrag an. Betroffen seien demnach u.a. Unternehmen aus den Branchen IT, Telekommunikation sowie der Finanz- und Versicherungswirtschaft. Laut dem Bundesinnenminister würden freiwillige Angebote nicht mehr ausreichen, um das erforderliche Niveau in Sachen Datenschutz und IT-Sicherheit zu gewährleisten, das bestehende Datenschutzrecht hätte ausgedient. Diesen Äußerungen ist zu entnehmen, dass rechtlich tiefgreifende Veränderungen bevorstehen könnten.Der Entwurf des IT-Sicherheitsgesetzes soll diese Woche zur Ressortabstimmung kommen. Zudem wird von den Bundesministerien des Innern, der Wirtschaft und für Verkehr ein gemeinsamer Plan für eine "Digitale Agenda" der Bundesregierung präsentiert. Der vorgeschlagene Entwurf sei für ein erstes IT-Sicherheitsgesetz gedacht. Weitere neue Gesetze in diesem Bereich sind somit in naher Zukunft nicht unwahrscheinlich.