Was ist wann zu tun?

To-Do's für die erste Woche
Beantragen Sie die Sterbeurkunde beim Standesamt – mehrere Ausfertigungen, denn Banken, Versicherungen und Behörden verlangen jeweils ein Original.
Prüfen Sie außerdem, ob ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist. Hinweise können Gespräche mit dem Anwalt der verstorbenen Person oder mit anderen Angehörigen geben. Sollten Sie eins finden, müssen Sie das unverzüglich (§ 2259, BGB) beim Nachlassgericht abgeben.

6-Wochen-Frist beachten
Ab dem Moment, in dem Sie von der Erbschaft erfahren, haben Sie 6 Wochen Zeit, um sie auszuschlagen – auch wenn kein Testament vorhanden ist. In der Situation ohne Testament gilt die Frist ab dem Zeitpunkt der Kenntnis über den Todesfall, z. B. durch Verwandte. Wenn ein Testament vorhanden ist, läuft die Frist ab Erhalt der Post vom Nachlassgericht.
Ausschlagen kann sinnvoll sein, wenn der Nachlass überschuldet ist, also wenn die Schulden des Verstorbenen das Vermögen übersteigen. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung - unsere Anwältin berät Sie hier individuell. Gerade hier ist eine rechtliche Einschätzung sinnvoll, da von dieser Entscheidung das weitere Erbverfahren abhängt.
Rufen Sie uns an: +49 911 6695770

Offene Fragen klären
Klären Sie, ob weitere Personen Ansprüche auf einen Teil des Erbes haben – etwa durch Pflichtteilsrechte – und ob Immobilien oder Unternehmensanteile zum Nachlass gehören. Beides kann die weiteren Schritte erheblich beeinflussen.
Eine Übersicht der gesetzlichen Erbfolge finden Sie in unserer Infografik.

Rechtliche Beratung
Ob Sie die Erbschaft ausschlagen möchten, Ihre steuerliche Situation einschätzen wollen oder einfach wissen möchten, wie Sie am besten vorgehen: Eine erbrechtliche Beratung hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Erbschein beantragen
Wenn Sie die Erbschaft annehmen, benötigen Sie in vielen Fällen einen Erbschein, etwa um Bankkonten freizuschalten oder Immobilien umzuschreiben.
Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht, das am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person zuständig ist.

Detaillierte Checkliste
Wir haben für Sie eine kostenlose Checkliste zum Download vorbereitet – mit allem, was in den ersten Wochen zu tun ist.
Sollen wir Sie bei diesen Schritten begleiten? Rufen Sie uns an unter +49 911 6695770 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an caiazza@mkm-partner.de.
das Nachlassgericht
Welche Rolle spielt das Nachlassgericht?Das Nachlassgericht ist ein Teil des Amtsgerichts und kümmert sich um Erbangelegenheiten. Zuständig ist jeweils das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen; es leitet automatisch einen Nachlassvorgang ein, wenn es vom Tod einer Person erfährt. Diese Information erfolgt üblicherweise durch das Standesamt.
Vorgehensweise bei einem Todesfall
Zunächst prüft das Gericht, ob irgendwo ein Testament oder Erbvertrag registriert ist. Dafür gibt es das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer, in dem notarielle Testamente und Erbverträge erfasst sind. Auch eigenhändig verfasste Testamente, die beim Nachlassgericht hinterlegt wurden, werden hier berücksichtigt.
Wenn Sie ein Testament finden, müssen Sie dieses unverzüglich (§ 2259, BGB) beim Nachlassgericht abliefern. Auch hier übernimmt das Nachlassgericht anschließend die weiteren Schritte.
Was passiert, wenn kein Testament gefunden wird?
Wird kein Testament oder Erbvertrag gefunden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet: Das Gesetz bestimmt, wer erbt – und in welcher Reihenfolge.
Das Gericht ermittelt dann die gesetzlichen Erben, soweit es ihm möglich ist. Auf Antrag stellt es einen Erbschein aus. Ein Erbschein ist das offizielle Dokument, das Ihre Erbenstellung nachweist.
Ausstellung eines Erbscheins
Brauche ich als Erbe einen Erbschein?
Nicht immer, aber oft. Banken, Grundbuchämter und Behörden verlangen in der Regel einen Erbschein, bevor sie Zugang zum Nachlass gewähren. Insbesondere wenn Immobilien zum Nachlass gehören, kommen Sie um den Erbschein meist nicht herum. Die Beantragung erfolgt beim Nachlassgericht, erfordert eine eidesstattliche Versicherung und ist mit Kosten verbunden, die sich am Nachlasswert orientieren.
Rechtliche Beratung bei Erbrechts-Themen
Warum sich rechtliche Beratung im Erbfall lohnt
Erfahrene Begleitung:
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch die organisatorischen und regulatorischen Herausforderungen, die ein Todesfall mit sich bringt. Dabei beraten wir Sie individuell und empathisch.
Fallstricke vermeiden:
Versäumte Fristen, fehlerhafte Erbscheinsanträge, übersehene Pflichtteilsansprüche … im Erbrecht sind Fehler oft teuer und nicht mehr zu ändern – verpasste Fristen oder Ansprüche lassen sich im Nachhinein kaum noch retten.Kosten im Verhältnis zum Mehrwert:
Rechtliche Beratung im Erbrecht ist gemessen am Nachlass meist eine überschaubare Investition – mit konkretem Mehrwert: bessere Ergebnisse, vermiedene Auseinandersetzungen, geringere Steuerlast.Steuerliche Belastung reduzieren:
Mit der richtigen Strategie lässt sich die Erbschaftsteuer oft erheblich senken, zum Beispiel durch gezielte Nutzung von Freibeträgen oder vorausschauende Gestaltung. Wir beraten Sie umfassend und helfen auch bei der Erbschaftssteuererklärung.Sicherheit in einer belastenden Situation:
Ein Erbfall ist selten nur ein rechtlicher Vorgang. Wir nehmen Ihnen die rechtliche Komplexität ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Ihre Ansprechpartnerin bei MKM LEGAL
Carmela Caiazza ist seit 2012 als Rechtsanwältin tätig und berät seitdem im Erbrecht, parallel zu ihrer Spezialisierung im Arbeitsrecht.
Ein Erbfall ohne Testament wirft oft mehr Fragen auf, als man zunächst erwartet – rechtlich und familiär. Frau Caiazza hilft Ihnen, Klarheit zu gewinnen und die nächsten Schritte sicher zu gehen.

CaiazzaRechtsanwältin I Counsel
Fachanwältin für Arbeitsrecht
