Das Wichtigste in 60 Sekunden
- Es gibt keine Pflicht, alles zu kennzeichnen, was mit KI entstanden ist. Das Gesetz erfasst nur bestimmte Situationen.
- Drei Fälle sind eindeutig kennzeichnungspflichtig:
- Chatbots
- täuschend echte Bilder, Videos und Stimmen
- ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
- Das unsichtbare Wasserzeichen der KI-Anbieter nimmt Ihnen nichts ab. Den sichtbaren Hinweis an Ihre Leser, Kunden und Zuschauer müssen Sie selbst setzen.
PDF zum Download
Kostenfrei & ohne RegistrierungWer ist verantwortlich – und wofür?
Das Gesetz unterscheidet zwei Rollen. Die technische Markierung ist Sache der KI-Anbieter. Ihre Aufgabe als Unternehmen ist der sichtbare Hinweis an die Menschen, die Ihre Inhalte sehen, hören oder lesen.
- Rolle 1: Der KI-Anbieter
OpenAI, Google, Microsoft, Anthropic, Mistral und andere. Diese müssen ihre Ergebnisse technisch markieren: unsichtbar, maschinenlesbar, über Wasserzeichen und Metadaten. Sie merken davon im Alltag nichts. - Rolle 2: KI-Betreiber (= Ihr Unternehmen)
Alle Personen, die ein KI-System beruflich einsetzen. Sie müssen Menschen sichtbar informieren: im Chatfenster, am Bild, unter dem Text – so, dass es beim ersten Kontakt auffällt.
Das Wasserzeichen des Anbieters erfüllt Ihre Pflicht nicht. Beides steht nebeneinander.
Die vier Pflichten im Überblick
Artikel 50 der KI-Verordnung, gültig seit dem 2. August 2026.
1. Der Chatbot-Hinweis
Wer mit einer KI spricht oder schreibt, muss das wissen. Der Hinweis gehört an den Anfang, nicht in die AGB. Ausnahme: Es ist ohnehin für jeden offensichtlich.
Trifft: Anbieter und, praktisch, Ihre Website

2. Die technische Markierung
KI-Ergebnisse tragen ein unsichtbares Erkennungszeichen. Darum kümmern sich die Anbieter – für ältere KI-Systeme ab dem 2. Dezember 2026.
Trifft: KI-Anbieter

3. Gefühle und Biometrie
Systeme, die Emotionen erkennen oder Menschen anhand körperlicher Merkmale einordnen, müssen den Betroffenen angekündigt werden.
Trifft: Ihr Unternehmen, zusätzlich sollten Sie hier das Datenschutzrecht beachten

4. Deepfakes und Texte
Täuschend echte Bilder, Videos und Stimmen müssen offengelegt werden. Ebenso veröffentlichte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse – außer ein Mensch hat sie geprüft.
Trifft: Ihr Unternehmen
In welchen Fällen muss ich meine KI-Inhalte kennzeichnen?
Vier Fragen führen in den allermeisten Fällen zur Antwort. Wir haben Sie in der folgenden Grafik übersichtlich für Sie aufbereitet:

Dreizehn Beispiele aus dem Alltag
Typische Situationen in Unternehmen – und wie sie nach heutigem Stand einzuordnen sind:
| KI-Kennzeichnung benötigt? | |
|---|---|
Kundenservice-Chatbot auf Ihrer Website | |
KI-Telefonassistent, der Termine annimmt | |
Fotorealistisches Werbebild einer Szene, die es nie gab | |
Comic- oder Fantasiemotiv, etwa ein fliegender Drache | |
Produktfoto per KI freigestellt, geschärft, entrauscht | |
Produktfoto, dessen Umgebung die KI dazu erfindet | |
Geklonte Stimme der Geschäftsführung im Imagefilm | |
Blogbeitrag über Ihre Produkte, KI-Entwurf, redaktionell geprüft | |
Beitrag zu einem gesellschaftspolitischen Thema, ungeprüft übernommen | |
Interne Präsentation, Protokoll oder Aktenvermerk | |
KI-Übersetzung Ihres Newsletters | |
Quellcode aus einem KI-Programmierassistenten | |
Bewerbungstool, das Gefühlsregungen auswertet |
Bitte beachten Sie: YouTube, Meta, TikTok und andere Plattformen verlangen eigene Angaben zu KI-Inhalten. Diese Regeln gelten neben dem Gesetz – und werden schneller durchgesetzt als jede Behörde.
Fragen oder Unklarheiten?
Die Grauzonen
An drei Stellen wird die Einordnung schwierig. Bis Gerichte entschieden haben, hilft jeweils eine Faustregel.
Was leisten die Wasserzeichen der Anbieter?
Google, OpenAI, Anthropic und Microsoft versehen ihre Ergebnisse mit unsichtbaren Markierungen und signierten Herkunftsdaten. Für Sie als Unternehmen heißt das:
- Es ist die Pflicht der Anbieter, nicht Ihre. Ihr sichtbarer Hinweis an die Leser bleibt davon unberührt.
- Verlassen Sie sich nicht darauf. Umformulieren, Kopieren oder ein Bildschirmfoto zerstört solche Spuren – Untersuchungen zeigen sehr hohe Verlustquoten.
- Erkennungswerkzeuge irren in beide Richtungen. Ein KI-Detektor ist kein Beweis, weder für noch gegen die Urheberschaft eines Menschen.
Fristen und Nächste Schritte

Kennzeichnungspflichten gelten
Seit dem 2. August 2026 gelten die Kennzeichnungspflichten der KI-Verordnung. Chatbots, täuschend echte KI-Bilder, -Videos und -Stimmen sowie ungeprüfte KI-Texte zu öffentlichen Themen sind offenzulegen.

Markierung auch für ältere KI-Systeme
Ab dem 2. Dezember 2026 müssen auch ältere KI-Systeme ihre Ergebnisse unsichtbar und maschinenlesbar markieren. Diese Pflicht trifft die KI-Anbieter, nicht die Nutzer.

Erkennungswerkzeuge werden kompatibel
Ab dem 2. Februar 2027 müssen die Werkzeuge, mit denen sich KI-Markierungen erkennen lassen, untereinander kompatibel sein. Auch diese Pflicht betrifft die KI-Anbieter.

Neue Aufsicht im Medienbereich
Ab dem 1. August 2027 sollen die Landesmedienanstalten den KI-Einsatz von Verlagen und Sendern überwachen. Der Staatsvertrag dazu braucht noch die Zustimmung der Länder (Stand: Oktober 2026).
So unterstützen wir Sie
Individuelle rechtliche Beratung
Sie sind unsicher, welche KI-Inhalte Sie kennzeichnen müssen? Wir prüfen Ihre konkreten Fälle und richten die nötigen Abläufe mit Ihnen ein, von der Bestandsaufnahme über die KI-Richtlinie bis zu Verträgen mit Dienstleistern. Dabei behalten wir auch Werberecht, Urheberrecht sowie Berufs- und Branchenrecht im Blick.

MärtinRechtsanwalt I Equity Partner

Klufmöller LL.M.Rechtsanwältin I Counsel
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Praxis-KI-Workshop
Sie möchten, dass Ihr Team sicher mit KI arbeitet? In unserem anwaltlichen Workshop prompten wir gemeinsam an Ihren eigenen Anwendungsfällen und erklären die rechtlichen Hintergründe, immer mit Blick darauf, was sich im Arbeitsalltag bewährt.
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