Nach einem Urteil des LG Frankfurt/M. müssen Autokonzerne unabhängigen Marktteilnehmern einen weitgehenden Zugang zu ihren Datenbanken gewähren (Urteil v. 21.1.2016 – Az. 2-03 O 505/13). Ein Datenzugang via Internet zu Fahrzeugdaten über eine Web-Suchmaske ist nicht ausreichend.Datenzugang über Webseite mit Suchmaske nicht ausreichendDas LG Frankfurt/M. folgte mit seinem Urteil weitestgehend den Ansichten des Branchenverbandes des Großhandels für Kfz-Teile. Zwar müsse ein Autokonzern unabhängigen Marktteilnehmern keinen uneingeschränkten Zugang in seine Datenbänke gewähren. Allerdings müsse dies „über das Internet“ mittels eines „standardisierten Formats“ ein „uneingeschränkter“ und „standardisierter“ Zugang gewährt werden. Um dies zu gewährleisten sei eine Webseite mit entsprechender Suchmaske aber unzureichend.