Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Andrea Voßhoff hat ihren Tätigkeitsbericht für 2015 und 2016 vorgelegt.Der Tätigkeitsbericht geht insbesondere auf die Umsetzung der ab 25. Mai 2018 unmittelbar geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Verordnung in nationales Recht umgesetzt sein.Voßhoff mahnt Bundesregierung zur ZurückhaltungIn ihrem Bericht mahnt Andrea Voßhoff die Bundesregierung zur Zurückhaltung, wenn es um die Möglichkeit der Einschränkung von Betroffenenrechten – insbesondere Auskunfts- und Widerspruchsrechte – geht. Dies ist laut DSGVO zum Schutz bestimmter wichtiger Rechtsgüter zulässig. Die Bundesregierung solle von dieser Möglichkeit nur zurückhaltend Gebrauch machen und sich auf Einzelfälle beschränken.