Das Bundesarbeitsgericht (BAG) führt seine strikte Rechtsprechung hinsichtlich des "Beschäftigtendatenschutzes" - der als solcher noch nicht gesetzlich normiert ist - konsequent fort. Dabei beruft es sich immer mehr auf das Bundesdatenschutzgesetz. Dadurch zeichnet sich ab, dass es zu einer generellen Verschärfung in diesem Bereich kommen könnte.