Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Novelle zu einer geplanten Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingebracht (9. GWB-Novelle). Nach dem Entwurf soll u.a. der Zugang zu Daten als Kriterium für eine Marktbeherrschung festgeschrieben werden. Das Bundeskartellamt könnte somit stärker gegen Internetunternehmen vorgehen.Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums bringt für Datenschützer und Unternehmen, deren Kerngeschäft das Anbieten unentgeltlicher Dienste gegen Bereitstellung von Nutzerdaten, Änderungen, die eine neue Situation schaffen können. Mittlerweile hat das Kabinett die Novelle beschlossen. Für Unternehmen und Datenschützer ist besonders die Änderung beachtenswert, wann ein Markt in diesem Sinne vorherrscht. Nach dem Entwurf muss dafür nicht unbedingt Geld fließen.Daten, die neue MarktwährungGemäß § 18 Abs. 2a GWB-E soll der Annahme eines Marktes in Zukunft nicht mehr entgegenstehen, dass Leistungen unentgeltlich erbracht werden. Eine Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums stellt klar, welche Unternehmen von der Novelle besonders betroffen sind. Ziel ist es, das Wettbewerbsrecht an die Digitalisierung der Märkte und ihrer Produkte anzupassen. Die Bundesregierung macht deutlich, dass es um die wettbewerbsrechtliche Erfassung von informations- und datenbasierten Geschäftsmodellen geht. Dieser Bereich gilt ihr aktuell als besonders anfällig für Marktmachtkonzentration und Missbrauch der Marktposition.Daten werden somit als eine Art neue Währung verstanden. Der Nutzer von Internetdiensten und Apps, die unentgeltlich zur Verfügung stehen, bezahlt in gewisser Weise mit seinen Daten (bspw. Endgerät, Standortdaten, Nutzungsverhalten). Diese werden vom Unternehmen verarbeitet und genutzt, um durch Dritte Gewinne zu erwirtschaften. Die personalisierte Werbung dürfte ein Paradebeispiel für die vorliegende Situation darstellen.