Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat wegen eines Verstoßes gegen die in Art. 32 DSGVO normierte Datensicherheit am 21.11.2018 das erste Bußgeld in Höhe von 20.000€ verhängt.Das Unternehmen hatte sich nach einem Hackerangriff an das LfDI gewandt, bei dem personenbezogene Daten von ca. 330.000 Nutzern entwendet und veröffentlich worden waren. Die betroffenen Benutzer wurden nach den Vorgaben der DSGVO informiert und das Unternehmen hat bereits innerhalb weniger Wochen weitreichende Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Sicherheits-IT umgesetzt.