Der Streit um die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpages geht vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, den Fall dem EuGH vorzulegen (Beschluss v. 25.2.2016 – 1 C 28.14).EuGH soll gleich mehrere Fragen klärenDas BVerwG möchte vom EuGH gleich mehrere Fragen beantwortet wissen. Hauptsächlich geht es im vorliegenden Fall um die Auslegung der sog. Datenschutzrichtlinie RL 95/46/EG. Besonders relevant sind folgende Punkte: