Das Landgericht (LG) Berlin hat in seinem Urteil vom 19.11.2013 – Az 15 O 402/12 – insgesamt 25 Nutzungsklauseln und Klauseln über die Datenschutzbestimmungen des Konzerns (im Weiteren "Google-Klauseln"), insbesondere zur Erstellung von Nutzerprofilen, für rechtswidrig erklärt. Gründe waren die zu unbestimmte Formulierung der Klauseln oder die unzulässige Einschränkung der Rechte der Verbraucher.