Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein entschied im Berufungsprozess (Az. 4 LB 20/13), dass Unternehmen Facebook Fanseiten unterhalten dürfen. Damit setzten sich die klagenden Unternehmen auch in der zweiten Instanz gegen das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) durch.Das ULD hatte den betroffenen Unternehmen in einem Bescheid untersagt Facebook Fanseiten zu erstellen und zu nutzen. Bereits erstellte Facebook Fanseiten hätten entfernt werden sollen. Als Grund führte das ULD an, dass die Datenverarbeitung von Facebook nicht dem deutschen Datenschutzrecht entspreche. Unter Androhung eines Bußgeldes wurden die Unternehmen aufgefordert, ihre Facebook Fanseiten zu löschen. Einer Klage der betroffenen Unternehmen gegen diesen Bescheid folgte das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig. Die Unternehmen dürften die Seiten weiter betreiben, da sie hierfür datenschutzrechtlich nicht verantwortlich seien (Newsletter 12/2013).