Die Störerhaftung für Betreiber offener WLAN-Zugänge steht seit Jahren in der Kritik. Jetzt liest man die Meldungen, dass sie abgeschafft wird. Steht die Störerhaftung wirklich vor dem Aus?Störerhaftung in der KritikDie Störerhaftung ist schon seit langem Gegenstand netzpolitischer und rechtlicher Auseinandersetzungen. Nach geltendem deutschem Recht haftet der Betreiber eines un- bzw. schlechtgesicherten WLAN für etwaige Rechtsverstöße. Allerdings erfasst die Haftung keinen eventuellen Schadensersatz, sondern die Kosten einer rechtsanwaltlichen Abmahnung. Zusätzlich kann der Betreiber zur Unterlassung verpflichtet werden (BGH, Urteil v. 12.5.2010 – Az. 1 ZR 121/08). Kritiker sind der Auffassung, dass die Störerhaftung digitale Innovationen und den technischen Fortschritt hemme. Dem halten Verteidiger der Störerhaftung entgegen, dass durch sie Rechte und Eigentum Dritter geschützt würden.