Wearables sind auf dem Vormarsch – beim Endverbraucher und in Unternehmen. Datenschutzrechtlich sind die Unternehmen auf deren Einsatz jedoch oft nicht vorbereitet.Wearables bergen sowohl großes Potenzial als auch große (Sicherheits-)Risiken für Unternehmen. Aber diese Risiken sind keine, denen man nicht erfolgreich begegnen und sie rechtskonform implementieren könnte. Führen Unternehmen eigene Wearables ein, so ist genau darauf zu achten, welche Funktionen die Geräte besitzen, welche Programme eingesetzt werden und zu welchem Zweck sie im Unternehmen verwendet werden, um datenschutzrechtliche Handlungserfordernisse und Problemfelder ermitteln und bewerten zu können.Wearables sind auf dem Vormarsch und sammeln sensible DatenWearables – am Körper getragene, internetfähige und oftmals autark funktionierende Technologien – halten in unseren Alltag immer mehr Einzug: Smart Watches, Smart Clothing, RFID-Chips, Fitness-Armbänder und bald wohl auch Smart Glasses. Diese Entwicklung ist nicht nur beim Endverbraucher zu beobachten. Auch vor Unternehmen und im B2B-Bereich wird diese Entwicklung nicht haltmachen. Eine Umfrage des Softwareentwicklers Ipswitch Inc. unter 316 europäischen IT-Unternehmen ergab, dass 33 % im Jahr 2015 unternehmenseigene Wearables für Mitarbeiter einführen werden. Die Vermutung liegt nahe, dass nach dem IT-Sektor weitere Wirtschaftsbereiche nachziehen werden. Die Logistikbranche setzt bereits Smart Glasses in Testphasen ein. Neben unternehmenseigenen Wearables werden zudem private Wearables durch die Mitarbeiter in das Unternehmen eingeführt.Smart Watches können bereits heute problemlos den Puls des Trägers messen und übermitteln – der Arbeitgeber sähe sich in diesem Fall plötzlich mit der Verarbeitung von Gesundheitsdaten konfrontiert, für die ein besonders hohes Maß an Datenschutz gilt, auch wenn das Unternehmen ursprünglich nichts mit der Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu tun hat. Dies kann zur Folge haben, dass das Datenschutzmanagement und die IT-Sicherheitsstruktur nicht für die erhöhten Anforderungen ausgelegt sind. Zudem können Wearables Daten verarbeiten, die auch unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten problematisch sind: Standort des Mitarbeiters und Bewegungsprofile, Zutrittskontrollen, Zeiterfassung und ähnliche. Des Weiteren ist zu beachten, wie sicher die Datenverarbeitung durch Apps bzw. Programme von Drittanbietern sind, die bei den beiden gängigsten Plattformen Android OS und iOS die Regel darstellen.