
Equal Pay und Entgelttransparenz: Aktuelle Rechtslage
Die Anforderungen an eine geschlechtergerechte Vergütung haben sich in der jüngeren Rechtsprechung stark verschärft. Spätestens seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus dem Jahr 2025 zum sogenannten Paarvergleich steht fest: Es genügt bereits die Benennung einer einzigen Person des anderen Geschlechts, die ein höheres Gehalt bezieht.
Parallel dazu schafft die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) einen neuen europaweiten Standard, der über das bisherige deutsche Entgelttransparenzgesetz von 2017 weit hinausgeht.
Was ist die Entgelttransparenzrichtlinie?
Die im Jahr 2023 verabschiedete EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie 2023/970) soll zur Unterstützung der Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen beitragen. Ihr Grundsatz lautet: „Gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit“.
Wichtige Neuerungen im Überblick:
- Gehaltstransparenz im Bewerbungsprozess: Vor dem ersten Vorstellungsgespräch müssen Bewerber, eine Information zum Gehalt bzw. zur Gehaltsspanne bekommen.
- Auskunftsanspruch im laufenden Arbeitsverhältnis: Beschäftigte haben das Recht auf Auskunft durch den Arbeitgeber, z. B. nach welchen Kriterien ihr Entgelt festgelegt wurde.
- Gilt für alle Unternehmen: Zentrale Pflichten, z. B. die Gehaltstransparenz im Bewerbungsprozess, gelten für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, also auch für KMU.

Ab wann gilt die Entgelttransparenzrichtlinie?
Stichtag 7. Juni 2026: Bis zu diesem Datum muss die Richtlinie in nationales Recht überführt sein. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, greift der Grundsatz der unmittelbaren Wirkung von EU-Recht. Die neuen Transparenzpflichten und Beweislastregeln sind für Unternehmen somit spätestens ab Juni 2026 verbindlich – unabhängig davon, ob das deutsche Entgelttransparenzgesetz bis dahin novelliert wurde oder nicht.

Webinar
Entgelttransparenzrichtlinie
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Rechtssichere Umsetzung durch ein Entgelttransparenz-Audit
Im Rahmen eines individuellen Entgelttransparenz-Audits prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die bestehenden Prozesse in Ihrem Unternehmen und unterstützen Sie bei notwendigen Anpassungen. Sie entscheiden dabei selbst über den Umfang unserer Beratung.
Mögliche Bestandteile eines Entgelttransparenz-Audits:
- Prüfung bestehender Gehaltsstrukturen und Dokumentation sowie ggf. Vertragsanpassungen
- Prüfung und Überarbeitung von HR-Prozessen, u.a. in Bezug auf Auskunftspflichten, Recruiting
- Unterstützung bei der Erstellung eines Entgelttransparenzberichts (verpflichtend für Unternehmen ab 100 Beschäftigten)
Vorteile eines Entgelttransparenz-Audits durch MKM LEGAL
Fachliche Expertise: Professionelle Analyse Ihrer individuellen Vergütungsstrukturen durch Fachanwälte
Schwachstellenanalyse: Frühzeitige Identifikation und Korrektur von Entgeltunterschieden
Strategische Beratung: Optimierung Ihrer Prozesse für eine langfristige Compliance
Minimierung von Rechtsrisiken: Präventive Vermeidung von Bußgeldern, Klageverfahren und Reputationsverlusten
Ihre Experten für Arbeitsrecht bei MKM LEGAL
Unsere Fachanwältinnen für Arbeitsrecht bieten Ihnen spezialisierte Beratung auf Basis langjähriger Praxis. Wir verstehen uns als strategischer Partner des Mittelstands und wissen, dass rechtliche Sicherheit immer auch wirtschaftlich darstellbar sein muss. Daher legen wir besonderen Wert auf eine pragmatische Einordnung der Rechtslage und die Entwicklung belastbarer Konzepte für Ihre Personalarbeit.

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