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Immobilien- & WEG Recht

MKM + PARTNER Rechtsanwälte ist darauf spezialisiert, Mandanten in rechtlichen Belangen des Immobilien- und gewerblichen Mietrechts zu unterstützen. 

  • Mit fundiertem Fachwissen lösen wir Konflikte, sei es um Schriftformvorschriften oder Betriebskostenabrechnungen. 
  • Unsere Expertise erstreckt sich von Vertragsgestaltung bis zur -prüfung, um optimale Ergebnisse zu erzielen. 
  • Durch frühzeitige Konfliktvermeidung in der Vertragsanbahnung berücksichtigen wir die Bedürfnisse und Ziele unserer Mandanten
  • MKM + PARTNER Rechtsanwälte bietet umfassende Unterstützung rund um die Immobilie und gewerbliche Vermietung.
Das Immobilienrecht ist ein 
weites, konfliktträchtiges Rechtgebiet, 
welches sich aus verschiedenen 
Teilbereichen zusammensetzt 
das ohne spezialisierte Rechtskenntnisse 
oft sehr schwer zu durchdringen ist
fundiertes Fachwissen
optimale Ergebnisse
spezialisierte Kompetenzen

Wohnraummietrecht

 

Das Wohnraummietrecht ist von einer Vielzahl von rechtlichen Herausforderungen geprägt, die sich sowohl aus der Komplexität der Materie als auch der ständigen Weiterentwicklung des Rechts ergeben. Gerade deshalb legen wir großen wert darauf die sich ständig entwickelnden Rechtsprechung stehts im Blick zu haben.

Gerne beraten wir Sie zu folgenden Themen

  • Gestaltung, Prüfung, Kommentierung und Verhandlung von Vorverträgen und Gewerberaummietverträgen

  • Beendigung oder Verlängerung von Mietverträgen

  • Einhaltung der Schriftform

  • Gewährleistungsansprüche aus dem Mietvertrag

  • Rechtliche Möglichkeiten und Konsequenzen von baulichen Veränderungen   

  • Durchsetzung oder Abwehr von Zahlungs- und Räumungsansprüchen

Burkhard Krecichwost
Burkhard
Krecichwost
Rechtsanwalt I Equity Partner
Rebecca Andree
Rebecca
Andree
Rechtsanwältin I Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
+49 30 257 650 68 0andree@mkm-partner.de
Ralph Weiss
Ralph
Weiss
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
+49 911 669 577 0weiss@mkm-partner.de

Gewerbliches Mietrecht

 

Der Mietvertrag insbesondere im gewerblichen Bereich ist meist auf eine lange Vertragsbeziehung ausgelegt und daher für beide Vertragspartner von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Eine Vorausschauende und rechtssichere Vertragsgestaltung, die auf die jeweiligen Bedürfnisse der Vertragspartner zugeschnitten ist, ist somit unabdingbar. 

Unsere Stärken

  • Gestaltung, Prüfung, Kommentierung und Verhandlung von Wohnraummietverträgen

  • Mietsicherheit

  • Schönheitsreparaturen

  • Nebenkosten

  • Modernisierung und Instandhaltung

  • Mieterhöhung

  • Minderung und Schadenersatz

  • Durchsetzung oder Abwehr von Zahlungs- und Räumungsansprüchen

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den jeweiligen Eigentümern einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die beiden wesentlichen Eigentumsformen sind das Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum. 

Unsere Beratungsthemen

  • Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentumsgemeinschaft

  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer insbesondere Gebrauchsregelungen und Sondernutzungsrechte

  • Jahresabrechnungen und Wirtschaftspläne

  • Verwalterbestellung, Rechte und Pflichten des Verwalters, dessen Abberufung und Haftung

  • Aufgaben und Befugnisse des Verwaltungsbeirates

  • Eigentümerversammlungen

  • Beschlüsse, Beschlussanfechtung und Beschlussersetzung

  • Bauliche Veränderungen

  • Gerichtliche Durchsetzung von Wohngeldforderungen

Nachbarrecht

Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Nachbarn in Bezug auf ihre Grundstücke und Gebäude, sodass sich auch im Verhältnis zwischen Nachbargrundstückseigentümern nachbarrechtliche Ansprüche ergeben können. Wir Beraten wir sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten bei drohenden oder bestehender Beeinträchtigungen. 

Wie etwa

  • Drohender Gebäudeeinsturz

  • Vertiefung, Überhang und Überfall

  • Gefahr durch unabwägbare Stoffe oder Anlagen

Pacht- und Maklerrecht

Sowohl bei Fragen zum  Pacht- als auch zum Maklerrecht stehen wir Ihnen mit unserer Fachexpertise zur Seite. Um eine stabile und harmonische Beziehung der Vertragspartner eines Pachtvertrages zu gewährleisten, ist es unerlässlich bereits bei der Vertragsgestaltung einen fairen Ausgleich der Interessen von Verpächter und Pächter zu schaffen. Im Maklerrecht spielt neben der Abgrenzung zwischen einem Nachweismaklervertrag und einem Vermittlungsmaklervertrag seit der Einführung des Bestellerprinzips ebenfalls die konkrete Beauftragung des Maklers eine wichtige Rolle um das bestehen etwaiger Provisionsansprüche prüfen zu können.

Unsere Leistungen

  • Gestaltung und Prüfung von Pacht-, Maklerverträgen und AGB

  • Kündigung von Pachtverträgen

  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Pachtvertrag

  • Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen aus einem Maklervertrag

  • Maklerhaftung 

  • Widerruf des Maklervertrages  

Real Estate Due Diligence

Gewerbliche Immobilientransaktionen sind oftmals komplex. Um potentielle Risiken bei An- und Verkäufen von Immobilien einschätzen und minimieren zu können, empfiehlt sich grundsätzlich die Durchführung einer Due Diligence. Hierbei handelt es sich um eine detaillierte Untersuchung des Objektes sowohl in rechtlicher, steuerrechtlicher, wirtschaftlicher und technischer Hinsicht. Nur so ist der potentielle Erwerber in der Lage sich aus der Transaktion ergebende Chancen und Risiken bewerten zu können.

Profitieren sie von uns bei folgenden Themen

  • Entwurf und Verhandlung eines Letter of Intent

  • Beratung zum Thema Immobilientransaktion als Asset Deal oder Share Deal 

  • Umfassende rechtliche und steuerliche Due Diligence

  • Entwurf und Verhandlung des Kaufvertrages

  • Abwehr von Mängelansprüchen und Durchsetzung von Forderungen

  • Beratung zu Fragen der Immobilienfinanzierung 

Gern stehen wir Ihnen mit unserem Team an erfahrenen Anwälten aus den Bereichen Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Bau- und Architektenrecht, Steuerrecht sowie Insolvenzrecht zu allen Fragen des Immobilienrechts beratend zu Seite.

Häufig gestellte Frage zum Thema Immobilienrecht

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"Nichts ist so beständig wie der Wandel“ (Heraklit)

 

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