Bauherren, Architekten, Bauunternehmen, Bauträger und andere am Bau Beteiligte haben immer mehr Vorschriften aus dem privaten und öffentlichen Baurecht zu beachten. Rechtliche Auseinandersetzungen um Baumängel oder Architektenhonorare dauern oft viele Jahre. Wir stehen Ihnen dabei als ausdauernder und geduldiger Partner mit unserer Praxisgruppe Baurecht zur Seite.
Gute Konfliktvermeidung erreicht man durch einen guten Vertrag. Die Integration der Bedürfnisse und Ziele unserer Mandanten im auch für den Vertragspartner akzeptablen Ausmaß ist unsere hohe Kunst. Sollte es dennoch zum Konflikt kommen, scheuen wir jedoch die Auseinandersetzung nicht und beweisen regelmäßig sehr gutes Durchhaltevermögen.
KrecichwostRechtsanwalt I Equity Partner
WeissRechtsanwalt I Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
AndreeRechtsanwältin I Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
"Ausdauer und Geduld
zeichnen Rechtsanwälte
im Bau- und Architektenrecht aus."
Besonderes Fachwissen sowie durch Erfahrung gewonnene Spezialkenntnisse zeichnen uns aus:
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- Beratung und Vertretung in öffentlichen Vergabeverfahren nach der VOB/A, insbesondere bei kommunalen Ausschreibungen auf dem Gebiet des Tiefbaus und der grabenlosen Kanalsanierung
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- Gestaltung, Prüfung, Kommentierung und Verhandlung von Architekten-, Bau- und Bauträgerverträgen
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- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Bauunternehmen, Bauherren und Bauträgern bei werkvertraglichen Auseinandersetzungen nach dem BGB und der VOB/B
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- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Architektenhonorar und Architektenhaftung