Eröffnet ein Unternehmen eine Fanseite auf Facebook, hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei deren Einrichtung.Betriebsrat wollte Unternehmensseite auf Facebook abschalten lassenDiese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Beschluss v. 12.1.2015 – 9 Ta BV 51/14). Damit wies das Gericht einen Antrag des Betriebsrats eines Unternehmens zurück, das auf Facebook eine Unternehmensseite eingerichtet hatte. Der Betriebsrat wollte vor Gericht erreichen, dass die Unternehmensseite abgeschaltet werden muss. Auf der Seite wurden negative Kommentare von Kunden über die Arbeitsqualität einiger Mitarbeiter veröffentlicht. Der Betriebsrat sah in der Seite eine technische Einrichtung, um die Arbeitnehmer zu überwachen und forderte deshalb ein Mitbestimmungsrecht. Der Arbeitgeber führte an, dass es sich lediglich um eine Kommunikationsplattform und Marketingmaßnahme handele.