Auch im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes hat sich 2014 einiges getan und wurden Urteile gefällt, die man beachten sollte. so z.B. im Bereich selektiver Vertriebsformen im Online-Handel, die einige Gerichte als rechtswidrig eingestuft haben. Insbesondere für Unternehmen und Ärzte hat der BGH zwei interessante Urteile gefällt: es gibt keinen Anspruch auf die Herausgabe von Anmeldedaten oder die Löschung richtiger Angaben in Bewertungsportalen.