Erstmalig gehen deutsche Datenschutzbehörden mit Verwaltungsakten gegen die Übermittlung von Daten in die USA vor. Nach den Worten Safe Harbor kritisch zu überprüfen scheinen nun Taten zu folgen.Datenexport in die USA soll behördlich unterbunden werdenDie Datenschutzbeauftragten der Länder Bremen und Berlin haben konkrete Verwaltungsverfahren eingeleitet, um einen Export von Daten in die USA zu unterbinden. Damit versuchen die Behörden erstmalig einen Datenexport in die USA mit einem Verwaltungsakt zu unterbinden. Zwar haben die Behörden immer wieder angekündigt das Safe Harbor-Abkommen kritischer zu betrachten und zu prüfen, ein derartiges Vorgehen gab es bis jetzt aber noch nicht. Sollten die Unternehmen gegen den Verwaltungsakt klagen, müssten Verwaltungsgerichte über die Zulässigkeit entscheiden. Ob in diesem Fall eine Entscheidung tatsächlich gefällt wird darf abgewartet werden, da beim Europäischen Gerichtshof ohnehin schon die Frage des Irischen High Court zur Vorabentscheidung anhängig ist, ob Safe Harbor noch eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Übermittlung von Daten in die USA darstellt. Die zuständigen Verwaltungsgerichte dürften wohl nicht diese Entscheidung vorwegnehmen, sondern ggf. ebenfalls dem Europäischen Gerichtshof diese Frage zur Entscheidung vorlegen.Zudem hat der Hamburger Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar angekündigt, dass die Aufsichtsbehörden in strittigen Fragen um Safe Harbor von ihrer bisherigen Linie abrücken und verstärkt auf Konfrontationskurs gehen werden.