In Zeiten wirtschaftlichen Wachstums ...
... ist es schwerer denn je, zeitnah geeignete Mitarbeiter zu finden, die die anfallenden Aufgaben übernehmen können. Zeitarbeitsfirmen zeichnen sich durch besonders hohe Flexibilität und Expertise bei der Personalbeschaffung aus, weshalb die Personaldienstleister zunehmend zur Personalabteilung der deutschen Wirtschaft werden.
Unternehmen im Personaldienstleistungssektor stehen demnach vor besonders hohen Herausforderungen, wenn es um die Gestaltung von Verträgen geht. Auch der Schutz der Arbeitnehmerdaten spielt hierbei eine große Rolle. MKM LEGAL berät Unternehmen im Personaldienstleistungssektor zu allen rechtlichen Fragestellungen rund um das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und Datenschutzrecht und zeichnet sich dabei durch besonders hohe Expertise aufgrund langjähriger Erfahrung aus. Unser Beratungsansatz ist dabei stets kundenorientiert und ganzheitlich.
"Kapital lässt sich beschaffen, Fabriken kann man bauen, Menschen muss man gewinnen" Hans Christoph Von Rohr
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

Arbeitsrecht
Personaldienstleistungsunternehmen müssen sich an Arbeitsgesetze halten, die die Rechte von Arbeitnehmern schützen, wie etwa Mindestlohnbestimmungen, Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen vermittelten Arbeitnehmer angemessen behandelt werden und ihre Rechte gewahrt bleiben.

Datenschutzrecht
Personaldienstleistungsunternehmen verarbeiten oft sensible personenbezogene Daten von Bewerbern und Arbeitnehmern. Daher müssen sie die Datenschutzgesetze einhalten, um sicherzustellen, dass diese Daten angemessen geschützt und nur zu den vorgesehenen Zwecken verwendet werden.

Arbeitsmigration und Einwanderungsrecht
Bei der Vermittlung von Arbeitskräften können Personaldienstleistungsunternehmen mit Einwanderungs- und Arbeitsmigrationsgesetzen konfrontiert sein, insbesondere wenn es um die Vermittlung von ausländischen Arbeitskräften geht. Sie müssen sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Genehmigungen und Visa für ihre Arbeitnehmer einholen.

Unser Leistungsspektrum
Beratung zu sämtlichen Fragestellungen des AÜG |
Gestaltung von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen und Dienstleistungsverträgen (national und international) |
Compliance-Check beim Einsatz von Dienstleistern und Fremdpersonal |
Generelle Beratung zum Thema Arbeitsrecht |
Bewertung des Arbeitnehmerdatenschutzes und allgemeine DSGVO-Compliance |
Vertretung gegenüber Behörden und vor Gericht |
Wir beraten Sie gerne
Die Einhaltung dieser rechtlichen Aspekte ist für Personaldienstleistungsunternehmen von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Probleme zu vermeiden und das Vertrauen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu wahren. Es ist ratsam, rechtlichen Rat von Fachleuten oder Anwälten einzuholen, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
„Bilden Sie die Leute gut genug aus, damit sie gehen können.“ Behandle sie gut genug, damit sie es nicht tun müssen“Sir Richard Branson








