Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat "erhebliche" Bußgelder in fünfstelliger Höhe gegen zwei Unternehmen verhängt. Grund: im Rahmen von sog. 'Asset Deals' wurden rechtswidrig Kundendaten verkauft. Der Bußgeldbescheid ist mittlerweile unanfechtbar.'Asset Deals' müssen datenschutzkonform seinWenn Unternehmen ihren Betrieb einstellen, versuchen sie nicht selten wertvolle Teile des Unternehmens an andere zu verkaufen (sog. Asset Deals). Mittlerweile gehören regelmäßig auch Kundendaten zu den Teilen eines Unternehmens, die in diesem Rahmen verkauft werden.Dass das aber datenschutzkonform erfolgen muss, ist vielen Unternehmen nicht bewusst oder wird teilweise von ihnen ignoriert. Hart traf es jetzt zwei bayerische Unternehmen: wie das BayLDA in einer Pressemitteilung bekannt gab, wurden jeweils "erhebliche" Bußgelder in fünfstelliger Höhe verhängt. Ein Online-Shop, der seinen Betrieb einstellte, verkaufte die E-Mail-Adressen seiner Kunden an ein anderes Unternehmen.