Definition: Was ist ein Hinweisgebersystem?
Ein Hinweisgebersystem ist eine Struktur, mit der Mitarbeitende, Geschäftspartner*innen oder externe Personen vertraulich oder anonym Missstände, Gesetzesverstöße oder interne Regelverletzungen melden können.
Die Betreuung eines Hinweisgebersystems erfolgt über eine so genannte interne Meldestelle.
Welche weiteren Begriffe gibt es für Hinweisgebersystem?
Whistleblowing System
Whistleblowing Plattform
Meldeplattform
Meldekanal
Mögliche Formen einer internen Meldestelle
Eine interne Meldestelle kann auf verschiedene Arten bereitgestellt werden. Die Entscheidung für eine Variante hängt von Größe, Struktur und Rahmenbedingungen eines Unternehmens ab.
- Ombudsperson(en) für persönliche Zusammenkunft
- Briefkasten oder E-Mail-Postfach für Text-Nachrichten
- Telefon-Hotline für mündlich weitergegebene Informationen
- Video-Konferenz-Tool für virtuelle Zusammenkunft
- Digitales Hinweisgebersystem
Für wen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Laut dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz, das seit 2. Juli 2023 in Kraft ist, müssen Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden eine Meldemöglichkeit einrichten. Einige Unternehmen sind dazu verpflichtet, dies auch bei weniger Mitarbeitenden zu tun, zum Beispiel Wertpapierdienstleistungsunternehmer oder Institute des Kreditwesens.
Das Ziel der EU Whistleblower Richtlinie, die jedes EU-Land in ähnlicher Weise umsetzen soll, besteht darin, Hinweisgebende vor möglichen Benachteiligen zu schützen. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz regelt zum Beispiel den Ablauf von internen Meldestellen, die Vertraulichkeit der Whistleblower und den Anwendungsbereich.
Auch wenn es wie eine leidige Pflicht für Unternehmen klingt: Ein Hinweisgebersystem ermöglicht, etwaige Missstände frühzeitig aufzudecken und womöglich Bußgelder oder andere negative Folgen zu vermeiden.
Welche Meldungen fallen unter das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt für Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und die Verletzung von Vorschriften. Voraussetzung ist jedoch immer, dass die Verstöße im beruflichen Kontext erfolgt sind.
Beispiele für Whistleblowing Meldungen
Sexuelle Belästigung
Trunkenheit während der Arbeit
Nicht genehmigte Weitergabe von Betriebsgeheimnissen
Diebstahl
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
Geldwäsche
Wie funktioniert ein Whistleblowing System?

Idealerweise funktioniert ein Hinweisgebersystem etwa so:
- Eine Person beobachtet oder erfährt von einem Missstand und möchte etwas dagegen unternehmen.
- Die Person kennt Hinweisgebersystem ihres Unternehmens und gibt dort eine Meldung ab.
- Diese Meldung wird von der Meldestelle entgegen genommen.
- Daraufhin prüft die Meldestelle den Fall.
- Anschließend informiert die Meldestelle die zuständigen Personen im Unternehmen – meist die Geschäftsführung – über den Missstand und spricht Empfehlungen fürs weitere Vorgehen aus. Außerdem informiert sie die Person, die die Meldung abgegeben hat, über die Entwicklung des Falls.
Best Practice Tipp
Wenn Fälle unklar oder komplex sind, lohnt es sich, frühzeitig rechtlichen Beistand hinzuziehen. Dieser kann sowohl ganze Fälle begleiten als auch für einzelne Fragen zur Verfügung stehen. Somit können Meldestellen sicherstellen, dass sie rechtskonform handeln.
Was muss ich beachten, wenn ich ein Hinweisgebersystem einführe?
Wenn Sie eine Whistleblowing Plattform aufbauen, stehen vorab einige Überlegungen an, zum Beispiel
- Welche Personen sind für die Betreuung einer Meldestelle geeignet?
- Sollen anonyme Meldungen möglich sein?
- Welche Art von Meldestelle ist für mein Unternehmen die richtige?
Falls Sie eine digitale Meldeplattform planen, empfehlen wir Ihnen unser Hinweisgebersystem WhiteSparrow. Dabei kümmern wir uns ums Hosting und die technische Einrichtung, und die Betreuung übernehmen Sie. Bei Bedarf unterstützen und beraten wir Sie auch gern bei der rechtlichen Bearbeitung.
Best Practice Tipp
Meldestellenbeauftragte fürs Hinweisgeberschutzgesetz benötigen eine Pflichtschulung. Diese soll sicherstellen, dass sie bei der Betreuung der Meldeplattform rechtskonform handeln.
Ihr Persönlicher Kontakt
für Fragen rund um die Einführung von Hinweisgebersystemen in Unternehmen
MüllerConsultant LEGAL TECH