Menschrechte, Umweltbestimmungen und deren Kontrolle - Lieferketten-Compliance
.Setzen Sie Anforderungen der Lieferketten-Gesetze, der EU Taxonomie und damit zusammenhängende ESG-Anforderungen mit uns um.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen im Inland mit mehr als 3.000 Beschäftigten seit dem 01.01.2023, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten. Ab dem 01.01.2024 gilt diese Verpflichtung auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Das Gesetz betrifft nicht nur große Unternehmen direkt, sondern auch deren Zulieferer, die ebenfalls die Sorgfaltspflichten einhalten müssen.
Das LkSG fordert die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltsorgfaltspflichten von Unternehmen. Es setzt strenge Anforderungen an ihre Entscheidungen, wie die Auswahl von Vertragspartnern und Investitionen. Diese Anforderungen betreffen nicht nur direkt betroffene Unternehmen, sondern auch ihre Zulieferer. Die Einhaltung des Gesetzes kann die Geschäftsmodelle aller Beteiligten in der Lieferkette beeinflussen, bietet aber auch Chancen.
Zulieferer, kleine Unternehmen und Konzerne
Wir beraten sowohl unmittelbar vom LkSG betroffene Unternehmen als auch Zulieferer, die ebenfalls die mit dem LkSG einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen haben, und stehen Ihnen als starker Partner zur Seite mit unserem Beratungsteam bestehend aus den Rechtsanwälten Ralph Weiss, Vivien Demuth und Susanne Janssen.
Das LkSG verlangt die Einhaltung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und stellt dabei hohe Anforderungen an die unternehmerischen Entscheidungen, u.a. hinsichtlich der Auswahl der Vertragspartner sowie der Investitionsentscheidungen aller betroffenen Unternehmen. Diese Anforderungen gelten aufgrund des LkSG nicht nur für die Unternehmen, die unmittelbar von dem Gesetz betroffen sind, sondern auch für deren Zulieferer, die ebenfalls zur Umsetzung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten angehalten werden. Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben aus dem LkSG wirkt sich für alle in der Lieferkette Beteiligten nicht nur auf deren bestehende Geschäftsmodelle aus, sondern kann auch Chancen bieten.
Podcast zur Lieferkette mit Rechtsanwalt Ralph Weiss
In der pegasus IT Snacksession erzählt Rechtsanwalt Ralph Weiss zu den Anforderungen an Unternehmen aus der Lieferketten-Gesetzgebung. Hier geht es zum externen Youtube-Video.
Unsere Ansprechpartner
WeissRechtsanwalt I Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Janssen M.A.Rechtsanwältin
MärtinRechtsanwalt I Equity Partner
Unsere Leistungen zum
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Arbeitsrecht
Mitbestimmung des Betriebsrats, Beteiligung des Wirtschaftsausschusses, Erstellung von Verträgen mit Menschenrechtsbeauftragten, Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz, Mitarbeitervergütung, Tarifrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Haftung und Pflichtendelegation, Organisation der Informationspflichten, Strukturierung von Abläufen und Umsetzung im Unternehmen
Vergaberecht
Beratung zu Ausschlussgründen bei öffentlichen Auftragsvergaben bei Verstößen gegen das LkSG, zu Möglichkeiten der Selbstreinigung sowie Vertretung in Nachprüfungsverfahren
Lieferverträge I Lieferantenkodex
Weitergabe der Pflichten aus dem LkSG in der Lieferkette, auch im internationalen Kontext, Zusicherung der Compliance beim unmittelbaren Lieferanten, Zusicherung des unmittelbaren Lieferanten über Weitergabe der Compliance-Verpflichtung, Code of Conduct, Vereinbarung von vertraglichen Kontrollmechanismen, AGB-Erstellung und -Kontrolle, angemessene vertragliche Durchsetzungsmechanismen, Vertragsstrafen
Einhaltung weiterer Pflichten aus dem LkSG
Unterstützung bei der Risikoanalyse und dem Risikomanagement, Schulung und Beratung von Menschenrechtsbeauftragten und den Zulieferern, Einführung und Übernahme eines Beschwerdeverfahrens
Bußgeldverfahren
Beratung und Vertretung im Rahmen von Bußgeldverfahren