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Sanierung 
Restrukturierung 
Insolvenzrecht

kompetent
erfolgreich
zielführend

Für insolvenzbedrohte Unternehmen macht 
MKM + PARTNER Rechtsanwälte 
Ressourcen nutzbar und zeigt Chancen auf. 

Burkhard Krecichwost
Burkhard
Krecichwost
Rechtsanwalt I Equity Partner
Stefan Mörtel
Stefan
Mörtel
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Steuerrecht
+49 911 669 577 0moertel@mkm-partner.de
Susanne Janssen
Susanne
Janssen M.A.
Rechtsanwältin 
+49 911 669 577 50janssen@mkm-partner.de

Unser Team für Insolvenzrecht arbeitet dabei mit Spezialisten anderer Rechtsgebiete innerhalb unserer Kanzlei und Kooperationspartnern aus der Unternehmensberatung und der Wirtschaftsprüfung eng zusammen.

Zum Unternehmertum gehört das 
Risiko des Scheiterns 

Aber jedes Scheitern bietet die Chance 
für einen Neuanfang

Wir beraten Unternehmen sowie Gläubiger umfassend bei der Sanierung, Restrukturierung und im Insolvenzrecht:

  • Vorbeugende, ganzheitliche Insolvenz- und Sanierungsberatung (rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Art). Hierbei greifen wir bei Bedarf auf das Know-how und den weitreichenden Erfahrungsschatz unserer langjährigen und renommierten Kooperationspartner aus den Bereichen der Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung zurück

  • Beratung der Geschäftsleitung, Gesellschafter und sonstiger Organe eines Unternehmens zur Vermeidung persönlicher zivil- oder strafrechtlicher Haftung
    Begleitung von Unternehmen bei Erforderlichkeit eines Insolvenzantrags sowie während der Dauer eines geordneten Insolvenzverfahrens

  • Gläubigerberatung, insbesondere außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Banken und sonstigen Gläubigern bei der Durchsetzung ihrer Aussonderungsrechte, Absonderungsrechte, Insolvenzforderungen sowie sonstigen Ansprüchen oder Rechten (z.B. Aufrechnungsmöglichkeiten) gegenüber dem Schuldner vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bzw. gegenüber dem späteren Insolvenzverwalter

  • Beratung der Gesellschafter krisenbehafteter Kapitalgesellschaften und diesen nahe stehenden Personen im Zusammenhang mit Fragestellungen zur Kapitalerhöhung sowie zum Anfechtungsrecht

  • Beantwortung arbeitsrechtlicher Fragestellungen bei Insolvenz eines Unternehmens, insbesondere im Zusammenhang mit der Beantragung von Insolvenzgeld

  • Durchführung von Mitarbeiter-Inhouse-Schulungen in Kreditinstituten und Banken für die korrekte Bearbeitung insolvenzgefährdeter Engagements

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