Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Safe Harbor-Abkommen für ungültig erklärt hatte, soll der EuGH nun die sog. EU Standard Contract Clauses zur Datentransfer außerhalb der EU überprüfen.Die irische Datenschutzbehörde, die dem österreichischen Juristen Max Schrems im Streit um das Safe Harbor-Abkommen unterlag, will die EU Standard Contract Clauses überprüfen lassen. Nachdem das Safe Harbor-Abkommen für ungültig erklärt worden war, mussten viele Unternehmen auf alternative Rechtsgrundlagen für einen Datentransfer außerhalb der EU ausweichen. Neben der Einwilligung und den sog. Binding Corporate Rules (BCR) sind dies die EU Standard Contract Clauses.Kaum verhältnismäßige Rechtsgrundlage ohne Standard Contract ClausesSollte der EuGH nach Safe Harbor auch die Standard Contract Clauses für ungültig erklären, bliebe Datenexporteuren de facto keine verhältnismäßige Rechtsgrundlage mehr. Die Praxis von jedem Betroffenen rechtswirksame Einwilligungen einzuholen dürfte praktisch für alle Unternehmen einen ebenso unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen, wie die Einholung entsprechender aufsichtsbehördlicher Genehmigungen. Die Standard Contract Clauses bleiben jedoch bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Kraft. Sie können weiterhin genutzt werden, um personenbezogene Daten zu übermitteln. Sofern Unternehmen den Datentransfer bereits auf die Grundlage der Standard Contract Clauses gestützt haben, ist ein Handeln nach heutigem Stand nicht erforderlich.