Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat wieder ein fünfstelliges Bußgeld verhängt. Diesmal trifft es ein Unternehmen, dass eigene Datenverarbeitungen an ein Subunternehmen ausgelagert und hierüber einen mangelhaften Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen hatte.Mangelhafter ADV-Vertrag führt zu BußgeldVielen Unternehmen dürfte die folgende Situation durchaus bekannnt vorkommen: für die eigenen Geschäftszwecke werden notwendige personenbezogene Daten verarbeitet und diese Datenverarbeitung wird (teilweise) an Subunternehmer weitergegeben. Für solche Situationen sieht das Bundesdatenschutzgesetz das Schließen eines Vertrags zur Auftragsdatenverarbeitung vor (in der Praxis oft ADV-Vertrag genannt), der in § 11 BDSG geregelt ist. Ein solcher kann bspw. notwendig sein, wenn Server von Subunternehmern genutzt werden.