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Mehrere geöffnete Kartons von oben

Verpackung wird zum Produkt

Was die PPWR ab August 2026 verändert

PPWR = EU-Verpackungsverordnung 

Am 12. August 2026 endet die 18-monatige Übergangsfrist der EU-Verpackungsverordnung 2025/40 (PPWR). Ab diesem Datum gilt für Verpackungen erstmals ein europäisches Produktregime – mit unmittelbar geltenden Pflichten, quasi ohne nationalen Umsetzungsspielraum. Für produzierende Unternehmen im B2B-Kontext heißt das: Verpackungen sind künftig kein nachgelagertes Abfallthema mehr, sondern werden wie andere in Verkehr gebrachte Produkte behandelt.

Verpackung als CE-artiges Produkt

Die PPWR verschiebt den Schwerpunkt vom Abfallrecht auf das Verpackungsdesign selbst. Die Verordnung folgt strukturell dem sogenannten EU New Legislative Framework – einem gesetzgeberischen, vereinheitlichten Vokabular, das Compliance-Verantwortliche aus der Produktsicherheitsverordnung, dem Ökodesign oder der Maschinenverordnung kennen. Konkret bedeutet das: Erzeuger müssen ab 12. August 2026 für jede Verpackung eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und eine technische Dokumentation nach Anhang VII der PPWR vorhalten. Eine CE-Kennzeichnung auf der Verpackung selbst schreibt die Verordnung bewusst nicht vor, um Verwechslungen mit dem verpackten Produkt zu vermeiden.

Die Rollen sind neu zugeschnitten und die Zuordnung ist essenziell

Wer glaubt, z. B. aus dem bisherigen Verpackungsgesetz zu wissen, wer "Hersteller" ist, sollte genau hinschauen. Die PPWR unterscheidet zwischen dem Erzeuger, der die technische Produktverantwortung trägt, und dem Hersteller, der die abfallrechtlichen EPR-Pflichten je Mitgliedstaat übernimmt. Beide Rollen können zusammenfallen, müssen es aber nicht. Der Importeurbegriff ist grundlegend neu: Importeur ist nur, wer Verpackungen aus Drittstaaten – also von außerhalb der EU – erstmals in der EU bereitstellt. Das kann konzerninterne Lieferbeziehungen mit Standorten in Asien oder Nordamerika betreffen, ohne dass es den Beteiligten bewusst ist.

Praktisch heißt das: Vor der ersten inhaltlichen Pflichtenprüfung muss zuerst geklärt werden, welche Rolle das Unternehmen für jede Verpackungslinie und jeden Mitgliedstaat einnimmt. Ohne diese Vorprüfung können die nachfolgenden Umsetzungsschritte nicht rechtskonform geprüft werden.

Was Marketing und Produktmanagement jetzt gemeinsam anfassen müssen

Besonders scharf greift die PPWR bei nachhaltigkeitsbezogenen Werbeaussagen. Art. 14 PPWR erlaubt Umweltaussagen über Verpackungseigenschaften nur, wenn die beworbene Eigenschaft die unionsrechtlichen Mindestanforderungen tatsächlich überschreitet und dies in der technischen Dokumentation belastbar nachgewiesen ist. Parallel wird zum 27. September 2026 die Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo-RL) im UWG wirksam. Konkret werden pauschale Werbeaussagen wie "umweltfreundlich", "nachhaltig" oder "klimaneutral" ohne konkrete, am Werbeträger nachweisbare Spezifizierung unzulässig. Kompensationsbasierte Klimaneutralitätsaussagen sind per se verboten, wenn sich die Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette abspielt. Werbung mit Eigenschaften, die die PPWR ohnehin vorschreibt – etwa "PFAS-Grenzen eingehalten" –, wird zur unzulässigen Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Für die Compliance-Praxis heißt das: Jede verpackungsbezogene Werbeaussage muss künftig zweistufig geprüft werden – am Maßstab der PPWR und am Maßstab des UWG.

Die Zeitschiene ist gestaffelt – aber manches steht unmittelbar bevor

Die materiellen Anforderungen greifen in Wellen: Stoffgrenzwerte, Konformitätserklärung, Informationspflichten der Lieferanten und die Bevollmächtigten-Pflicht für Konzernlieferungen aus Drittstaaten werden bereits zum 12. August 2026 wirksam. Die harmonisierte Kennzeichnung mit Piktogrammen folgt frühestens Mitte 2028. Die große Welle rollt zum 1. Januar 2030 an – mit Anforderungen an Recyclingfähigkeit (mindestens 70 Prozent recycelbares Material), Mindestrezyklatanteilen in Kunststoffverpackungen (je nach Kategorie 10, 30 oder 35 Prozent Post-Consumer-Rezyklat), Verpackungsminimierung, Leerraumbeschränkung und Wiederverwendungsquoten. Die Sanktionsschärfe unterstreicht die Ernsthaftigkeit: Der deutsche Referentenentwurf zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz sieht Bußgelder von bis zu 500.000 Euro vor. Für UWG-Verstöße ermöglicht die EmpCo-RL bei länderübergreifenden Verstößen Geldbußen von bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes.

Wo produzierende Unternehmen jetzt ansetzen sollten

Drei Handlungsfelder sind für B2B-Hersteller besonders drängend: 

  1. Die belastbare Rollenzuordnung für alle Verpackungen und alle Vertriebsländer, weil daraus die konkreten Pflichten folgen. 
  2. Die Anpassung der Lieferantenverträge – die Informationspflicht des Art. 16 PPWR ist zwar öffentlich-rechtlich, aber ohne vertragliche Konkretisierung häufig praktisch nicht durchsetzbar. Pauschalklauseln wie "Der Lieferant garantiert, Hersteller im Sinne der einschlägigen Gesetze zu sein" sollten gestrichen werden: Ein Lieferant im Sinne der PPWR kann per Definition nie Hersteller sein. 
  3. Die Inventarisierung sämtlicher Nachhaltigkeitsaussagen auf Verpackungen, in Marketingmaterialien und in digitalen Auftritten – einschließlich implizierter Aussagen durch Bildsprache, Farbwelten oder Markenbezeichnungen.

 

Autor: Thilo Märtin (Rechtsanwalt | Equity Partner)

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Unsere Beratung im Produktrecht

MKM LEGAL berät Hersteller, Importeure und Händler an der Schnittstelle von Recht und Technologie – zur Produktsicherheitsverordnung, zur reformierten Produkthaftungsrichtlinie, zur Maschinenverordnung 2027 oder zur CE-Konformitätsbewertung. Die PPWR fügt sich systematisch in dieses Beratungsfeld ein: Sie überführt Verpackungen in dieselbe Produktcompliance-Logik, in der wir Sie bei Ihren Kernprodukten seit Jahren begleiten. Wir unterstützen bei der Rollenzuordnung nach PPWR, beim Aufbau technischer Dokumentation und Konformitätserklärung, bei der Anpassung von Liefer- und Vertriebsverträgen sowie bei der zweistufigen Prüfung Ihrer verpackungsbezogenen Werbeaussagen.

Für Rückfragen und ein Erstgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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