Ein Beitrag von Robert Postler, Datenschutzberater der MKM-GruppeDas vernetzte Auto - eine datenschutzrechtliche GradwanderungDas vernetzte Auto ist mittlerweile Realität. Aktuelle Fahrzeuge ab der Mittelklasse sind in der heutigen Zeit, je nach Ausstattung, nahezu permanent online. Mit der sogenannten Echtzeit-Daten-Kommunikation werden zu jederzeit Daten erfasst, verarbeitet und mit anderen vernetzten Automobilen (Car-to-Car) oder der Verkehrsinfrastruktur (Car-to-Infrastructure) geteilt, um die Verkehrsinformationen der einzelnen Verkehrsteilnehmer zu optimieren oder sich gegebenenfalls auf aktuelle Verkehrssituationen einzustellen.Zusätzlich werden in vernetzten Fahrzeugen vermehrt eine große Anzahl an Fahrerassistenzsystemen (z.B. eine Fahrerbeobachtungskamera zur Müdigkeitserkennung, Spurwechselwarner, Abstandsradar, etc.) angeboten und serienmäßig verbaut. Aufgabe dieser Assistenzsysteme ist es den Fahrkomfort der Fahrer zu erhöhen und den Straßenverkehr sicherer zu gestalten.In der Folge ergeben sich mit den verschiedenen Komfort- und Assistenzsystemen neue Sicherheitsrisiken und die Anforderungen an den Datenschutz sowie der Betriebs- und Datensicherheit erhöhen sich. Auch muss die Wahlfreiheit der Nutzer weiterhin gewährleistet und sichergestellt werden. Die informationelle Selbstbestimmung könnte sich in diesem Zusammenhang als problematisch erweisen, denn der Fahrzeughalter/-fahrer muss umfassend informiert werden, welche Daten zu welchem Zweck erhoben, verarbeitet und versendet werden.