Mit der sogenannte BDSG-Novelle II traten am 1.9.2009 unter anderem die Änderungen der §§ 28, 29 Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Wir wollen wissen was sich seitdem getan hat.Berichterstattung der BundesregierungDie Änderungen bei den Daten zu Werbezwecken betrafen im Wesentlichen den datenschutzrechtlichen Umgang mit personenbezogenen Daten, die für Werbezwecke oder Adresshandel genutzt werden sollen. Die Bundesregierung verpflichtete sich mit Inkrafttreten der Vorschriften zu einer Berichterstattung über die Auswirkungen dieser Änderungen zum 31.12.2014. Der nun veröffentlichte Bericht erlaubt einen Einblick, was sich seit der Änderung dieser Vorschriften getan hat. Die Bundesregierung befragte für diesen Bericht die Aufsichtsbehörden sowie die Branchenverbände.