Die EU-Kommission hat eine neue Empfehlung zum Schutz von Beschäftigtendaten veröffentlicht. Besonders relevant sind die Ausführungen zur privaten Nutzung von Mail und internet am Arbeitsplatz.Das Schreiben „Recommendation CM/Rec (2015)5 of the Committee of Ministers to member States on the processing of personal data in the context of employment” richtet sich an alle Stellen, die Daten zum Zweck der Beschäftigung verarbeiten. Umfasst davon sich sowohl der private als auch der öffentliche Sektor.Beschäftigtendatenschutz ist Reduzierung der Überwachung auf ein Minimum