Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) will das Urteil des OVG Schleswig-Holstein bezüglich Facebook Fanseiten vor dem Bundesverwaltungsgericht anfechten.Erst vor kurzem hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein entschieden, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen nicht datenschutzrechtlich für den Betrieb sog. "Facebook Fanseiten" verantwortlich sind. Ein Bescheid des ULD, der betroffenen Unternehmen die Löschung und ein Nutzungsverbot von Facebook Fanseiten auferlegte, wurde vom OVG für rechtswidrig erklärt.Das ULD erklärte nun, dass es gegen das Urteil des OVG in Revision geht. Das OVG hätte die Grundrechtsrelevanz und eine 'organisatorische Einheit' von Facebook und Unternehmen bei der Datenverarbeitung durch eine Facebook Fanseite nicht hinreichend gewürdigt.