Das Bundeskartellamt hat den Transparenzkodex des Vereins „Freiwillige Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie“ (FSA) mit Beschluss vom 22.5.2014 anerkannt. Dadurch werden die im FSA-Kodex enthaltenen Regelungen als Wettbewerbsregeln nach § 24 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anerkannt.