Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären, wie weit die Zuständigkeiten nationaler Datenschutzbehörden und die Anwendung nationalen Datenschutzrechts reichen.Problem der grenzüberschreitenden DatenschutzverstößeHintergrund dieses Verfahrens ist ein Rechtsstreit zwischen einem, in der Slowakei (Klägerin) niedergelassenen, Unternehmen und der ungarischen Datenschutzbehörde (Beklagte). Die Klägerin betreibt eine Internetplattform für die Vermittlung von Immobilien, die auch aus Ungarn erreichbar ist. Zudem wurden ungarische Immobilien auf dieser Plattform inseriert. Als ungarische Nutzer die Löschung ihrer personenbezogenen Daten forderten und die Klägerin diesen Forderungen nicht nachkam, erklärte sich die ungarische Datenschutzbehörde für zuständig und verhängte ein Bußgeld gem. des ungarischen Datenschutzrechts.Die Klägerin ging gegen diesen Bescheid vor und machte geltend, dass weder ungarisches Recht anwendbar noch die ungarische Behörde zuständig sei.