Aktuell wird unter Juristen die Übertragung der Rechtsfigur der Störerhaftung in das deutsche Datenschutzrecht diskutiert (Kommunikation & Recht 2/2014, S. 80). Grund dafür ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig (Az. 8 A 14/12) vom 9.10.2013, wonach der Betreiber einer Facebook-Fanpage datenschutzrechtlich nicht für diese haftet.